SOLINGEN (red) – Die Inobhutnahme eines Säuglings durch das Jugendamt, die in diesem Jahr lange Aufsehen erregte, ist am Mittwoch vor dem Familiengericht zu einem Abschluss gekommen. Für die Betreuung des Kindes, das schon seit einigen Monaten wieder bei den Eltern lebt, hob die Richterin sämtliche verbliebenen Auflagen auf. Sie ordnete lediglich an, dass nach drei Monaten noch einmal eine Überprüfung stattfinden muss. Dann werden Berichte des Kinderarztes und der Hebamme ans Jugendamt und von dort ans Gericht weitergeleitet.
Gericht sieht keine Kindeswohlgefährdung
Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass das Gericht aktuell keine Kindeswohlgefährdung mehr feststellen kann. Das Urteil setzt die Linie fort, die bereits das Oberlandesgericht (OLG) im Frühsommer eingeschlagen hatte. Dort war verfügt worden, das Kind fortan nicht mehr von Pflegeeltern betreuen zu lassen, sondern in die Hände der leiblichen Eltern zurückzugeben. Dies geschah allerdings noch unter Auflagen mit weiterhin sehr engmaschiger Betreuung durch das Jugendamt und den Kinderarzt. Das erscheint der Richterin nun nicht länger notwendig. Die Eltern konnten deutlich machen, dass es seit dem OLG-Beschluss keine Vorkommnisse gegeben hat.
In der Verhandlung am Mittwoch ließ das Gericht einen unabhängigen medizinischen Gutachter sehr lange und ausführlich berichten. Dieser erklärte, dass nachträglich keine seriöse Einschätzung zu treffen sei, wie sich der Säugling die Verletzungen zugezogen habe, die kurz nach der Geburt im Dezember 2017 im Klinikum Solingen festgestellt worden waren. Diese könnten durch ein Geburtstrauma verursacht worden sein. Aber ebenso sei auch möglich, dass es sich um ein Schütteltrauma gehandelt habe.
Baby wurde in eine Pflegefamilie gegeben
Weil eine Gefährdung damals nicht zweifelsfrei auszuschließen war, hatte das Jugendamt mit Blick auf das Kindeswohl keinen Ermessensspielraum und entschied, das Baby bis zur Klärung des Sachverhalts in eine Pflegefamilie zu geben. Dieses Vorgehen wurde zwischenzeitlich durch vorläufige Beschlüsse des Familiengerichts sowie auch durch das Oberlandesgericht bestätigt und für absolut berechtigt erklärt.
Die Eltern protestierten dennoch massiv gegen die Inobhutnahme und klagten gegen die Stadt. Nach der erfolgreichen Beschwerde beim Oberlandesgericht im Frühsommer erhielten sie das Baby zurück. Die damit verbundenen Auflagen wurden bereits vor einigen Wochen gelockert, als endlich das vom Familiengericht beauftragte unabhängige medizinische Gutachten vorlag. Am Mittwoch wurden nun auch diese Auflagen aufgehoben. „Wir freuen uns für die Familie, dass diese jetzt wieder vereint ist und dass es dafür nun auch eine rechtssichere Grundlage gibt“, erklärt Pressesprecher Thomas Kraft für die Stadtverwaltung.
Eben kein Schüttelttauma dafür fehlen jegliche Beweise. Hingegen für ein Geburtstrauma sprechen die Blutwerte.
Es ist eher ein Geburtstrauma statt eine Kindesmisshandlung.
Vielleicht mal besser informieren bevor man so ein scheiss schreibt.
Nach dem die Presseabteilung der Stadt eine Falsche oder zu Ihren Gunsten Presseerklärung raus gegeben hat, nachzulesen hier; https://www.solingen.de/de/aktuelles/schuetteltrauma-verdacht-gericht-hebt-auflagen-gegen-eltern-auf/
Hat sich nun RP ONLINE ebenfalls dazu entschlossen eine weitere Fehlerhafte Berichterstattung Herz aus zu geben, nachzulesen hier; https://rp-online.de/nrw/staedte/solingen/inobhutnahme-auflagen-gegen-eltern-aufgehoben_aid-32221097
Hier schreiben Sie direkt in der Schlagzeile
„Gericht sieht keine Kindeswohlgefährdung mehr. In drei Monaten soll aber noch einmal eine Überprüfung der Familie stattfinden.“
Weiter Schreiben Sie
„Laut Stadt muss aber in drei Monaten noch einmal eine Überprüfung stattfinden.“
Diese Darstellung stellt sich als nicht ganz korrekt da, daher habe ich hier ein Textausschnitt einer Email vom Heutigen Tage durch das Jugendamt verfasst diesem Beitrag mit bei gefügt.
Verfahren Eingestellt, keine Auflagen, eine Überprüfung nach §166 Famfg vorgesehen.
Erörterung des §166 Famfg;
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=3486254,170
„§ 166 FamFG – Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen
(1) Das Gericht ändert eine Entscheidung oder einen gerichtlich gebilligten Vergleich nach Maßgabe des § 1696 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
(2) Eine länger dauernde kindesschutzrechtliche Maßnahme hat das Gericht in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.
(3) Sieht das Gericht von einer Maßnahme nach den §§ 1666 bis 1667 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ab, soll es seine Entscheidung in einem angemessenen Zeitabstand, in der Regel nach drei Monaten, überprüfen.“
Das FamG ist daher nach §166 Abs. 3 Famfg verpflichtet die getroffene Entscheidung zu Überprüfen. Bedeutet das FamG lässt sich ein Arztbericht und Erörterung unserer Hebamme zukommen, liest ob es KWG Auffälligkeiten gibt im Bezug auf den Vorwurf der Bestand. Ist diesem nicht der Fall ist die Überprüfung erledigt.
❗Dies hat hier sehr wenig mit einer erneuten Überprüfung der Familie wenig zu tun sondern entspricht eher einer Formsache nach einhaltung der geltenden Deutschen Gesetzte im Familienverfahren❗
#RPOnline=#RathauspresseOnline nun auch SolingenMagazin
Bitte Berichtet Faktisch richtig oder lasst es ganz bleiben. Auch der Solinger Tageblatt hat es geschafft ein guten Artikel zu verfassen.
https://www.solinger-tageblatt.de/solingen/amtsgericht-baby-felicitas-darf-eltern-bleiben-10182336.html
Ich stimme Herrn Kraft zu. Als im Dezember die Meldung durch das Klinikum ans Jugendamt erging, hatten die Mitarbeiter keinen Ermessensspielraum und mussten eingreifen.
Doch das weitere Vorgehen ist keinesfalls rechtlich korrekt gewesen. Schon das erste Gutachten konnte nur im Sinne des Jugendamtes ausfallen. Da man bewusst relevante Informationen nicht übermittelt hat. Die Gutachterin hatte keine Informationen über den auffälligen HB Wert, keine Informationen über die neurologischen Auffälligkeiten schon auf der Neugeborenenstation.
Von korrekter Arbeit seitens der Mitarbeiter des Jugendamtes kann man somit nicht ausgehen. Da zu behaupten sie hätten keine andere Wahl gehabt ist an Zynismus nicht mehr zu überbieten.
Wegen einer falsch positiven Kindeswohlgefährdungseinschätzung des Jugendamts musste diese Familie etwa 8 Monate lang extrem leiden!
Ganz offensichtlich ist in vielen Jugendämtern die Fachkompetenz ungenügend, und gleichzeitig gilt dort wohl auch die Devise: „Im Zweifelsfall gegen die Eltern“. Jedenfalls ist sehr erschreckend, dass die Dienstkräfte des Jugendamts Solingen die Rückgabe des Babys an seine Familie selbst dann noch verweigerten als aus fachlicher Sicht bereits unstrittig war, dass es außer Schütteltrauma auch eine andere plausible Erklärung für die Verletzungen des Babys gab.
Leider hört man immer wieder von Inobhutnahme-Fällen, bei denen die sog. „Fachkräfte“ der Jugendämter ausschließlich gegen die Eltern gerichtete, negativ interpretierbare Aspekte gesammelt haben und nur diese vor dem Familiengericht vorgetragen haben ohne überhaupt die existierenden, Eltern entlastenden Argumente angemessen berücksichtigt zu haben. Dies führt immer wieder zu extrem sittenwidrigen sowie die UN-Kinderrechte und UN-Menschenrechte verachtenden Resultaten, die Jugendämter zudem leider über sehr lange Zeiträume aufrecht erhalten.
Offenbar ist es in Deutschland bei Jugendämtern und Familiengerichten politisch gewollt, mit Inobhutnahmen so tief und so lange wie irgend möglich in Familien hinein zu regieren. Das Elternrecht ist aber ein natürliches Recht, und dazu steht die aktuelle Familienpolitik der Jugendämter und Familiengerichte in ganz krassem Widerspruch; diese Politik ist weder sozial noch ethisch anständig. Ich habe den Verdacht, dass die Gesetze des Familienrechts und des Kinderschutzes nicht im Einklang mit den grundlegenden ethischen Werten der traditionellen, deutschen Bevölkerung stehen. Jedenfalls zeigt die Kinderschutz-Praxis bei falsch positiven Missbrauchsbefunden immer wieder, dass der Staat viel zu lange viel zu viel Macht über Familien mit Kindern hat.
Um den Schutz von Ehe und Familie zukünftig überhaupt so gewährleisten zu können, wie er in unserem Grundgesetz eigentlich vorgesehen ist, muss eine unabhängige Fachaufsicht über die Jugendämter eingeführt werden, bei der sich Eltern beschweren können, wenn sie mit einer Entscheidung des Jugendamts nicht einverstanden sind. Denn der Rechtsweg über Familiengericht, Oberlandesgericht und mit Begutachtungen dauert bei derartigen Beschwerden immer wieder viel zu lange, nämlich mindestens 8 Monate wie im gegenständlichen Fall – aber in den meisten Fällen sogar noch sehr viel länger!