SOLINGEN (red) – Da der Personenkreis mit der „höchsten Priorität“, vor allem Menschen über 80 Jahren, weitgehend geimpft sei, können ab dem 1. Mai auch Personen mit schweren Vorerkrankungen nach § 3 der Coronaimpfverordnung (Schutzimpfungen mit hoher Prioriät) einen Termin über das Portal der kassenärztlichen Vereinigung buchen. Darauf weist das Impfzentrum Solingen hin.
Vorlage eines ärztlichen Attests
Die Impfberechtigung muss durch Vorlage eines ärztlichen Attests nachgewiesen werden. Noch keine Berechtigung für eine Impfung haben Vorerkrankte, denen ein Attest nach § 4 der Impfverordnung (Schutzimpfungen mit erhöhter Priorität) ausgestellt wurde. Diesen wird voraussichtlich im Laufe der nächsten Wochen ein Impfangebot unterbreitet werden.
Unabhängig von der Terminbuchung über die kassenärztliche Vereinigung können alle Corona-Schutzimpfungen auch von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden. Diese sind allerdings auch an die gesetzlich in der Coronaimpfverordnung festgelegte Impfreihenfolge gebunden.
Terminvereinbarung telefonisch oder online
Telefon: 0800 116 117 01
Internet: www.116117.de