Start Aktuelles Ab Donnerstag Besuchsverbot in Solinger Kliniken

Ab Donnerstag Besuchsverbot in Solinger Kliniken

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Besucher, Patienten und Mitarbeiter werden durch einen einzigen Zugang in die Eingangshalle des Klinikums geführt. Eine Spur fungiert als Ausgang. (Foto: © Bastian Glumm)
Besucher, Patienten und Mitarbeiter werden durch einen einzigen Zugang in die Eingangshalle des Klinikums geführt. Eine Spur fungiert als Ausgang. (Foto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN (red) – Die Corona-Krise wirkt sich erneut massiv auf die Besuchsregelungen in den drei Solinger Krankenhäusern aus. Die hohe Siebe-Tage-Inzidenz und die steigende Zahl der Corona-Neuinfektionen veranlassen die Kliniken dazu, die Patienten und die Beschäftigten in ihren Häusern stärker zu schützen. Die Krankenhäuser gelten in der Pandemie als besonders sensible Standorte, so die Stadtverwaltung in einer Medieninformation am Mittwoch.

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Zuletzt hohes Besucheraufkommen

Daher haben sich das Städtische Klinikum, das Lungenfachzentrum Bethanien, die St. Lukas Klinik und die Stadt Solingen darauf verständigt, vorerst keine Besuche mehr zuzulassen. Dieser Schritt diene auch dazu, das Gesundheitswesen zu schützen. Denn es bleibe in der Pandemie nur handlungsfähig, wenn genügend Ärzte und Pflegefachkräfte einsatzbereit seien, so das Rathaus.

Im Städtischen Klinikum als größtem Krankenhaus Solingens habe die bisher geltende Regelung (1 Besucher pro Patient für eine Stunde am Tag von 15 bis 18 Uhr) zu einem extrem hohen Aufkommen an Besucherinnen und Besuchern geführt. Auch in den anderen Krankenhäusern sei die Belastung ähnlich groß, heißt es seitens der Stadt.

Besuchsregelung bleibt bis auf weiteres ausgesetzt

Das damit verbundene Infektionsrisiko gelte es derzeit unbedingt zu reduzieren. Deshalb soll die bislang geltende Besuchsregelung bis auf weiteres ausgesetzt werden – und zwar so lange die Inzidenz über dem Wert 100 liegt. Dieser Regelung schließen sich auch die anderen beiden Krankenhäuser an.

Von diesem Besuchsverbot, das bereits am Donnerstag, 29. Oktober, in Kraft tritt, gibt es folgende Ausnahmen:

  • 1 Begleitperson im Kreißsaal
  • 1 Begleitperson in der Kinderklinik / Patienten unter 16 Jahre
  • Sterbebegleitung auf allen Stationen
  • Wichtige Therapiegespräche (Intensivstation, Palliativstation, Onkologie) mit Begleitung (nächster Angehöriger, Betreuer etc.)
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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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