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Ab Montag Mund und Nase bedecken

In Nordrhein-Westfalen gilt ab kommenden Montag, 27. April, die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, in anderen Bundesländern gilt sie bereits. (Foto: © Bastian Glumm)

In Nordrhein-Westfalen gilt ab kommenden Montag, 27. April, die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung, in anderen Bundesländern gilt sie bereits. (Foto: © Bastian Glumm)

SOLINGEN (red) – Das Land Nordrhein-Westfalen hat seine Coronaschutzverordnung aktualisiert. Darauf weist jetzt noch einmal die Stadtverwaltung hin. Ab dem morgigen Montag, 27. April, besteht in vielen Situationen die Verpflichtung, Mund und Nase zu bedecken. Dafür kommen Alltagsmasken aus Stoff, notfalls aber auch Schals oder Tücher in Frage.

Hier gilt diese Verpflichtung:

Kleine Kinder von der Tragepflicht befreit

Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind von der Tragepflicht befreit, ebenso Personen, bei denen medizinische Gründe dagegen sprechen. Grundsätzlich gilt wie bisher: Alle müssen sich im öffentlichen Raum so verhalten, dass sie sich und anderen keiner vermeidbaren Infektionsgefahr aussetzen.

Dazu gehört ein Mindestabstand von 1,50 Meter zu allen anderen Personen. Ausnahmen sind Ehegatten, Geschwister, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Menschen, mit denen man in häuslicher Gemeinschaft lebt und die Begleitung Minderjähriger oder solcher Menschen, die Unterstützung benötigen.

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