SOLINGEN (red) – Die Stadt Solingen hat heute die Anträge von sieben Solinger Moscheegemeinden genehmigt, die beantragt hatten, in Zeiten der Corona-Epidemie ausnahmsweise den islamischen Gebetsruf (Adhan oder Ezan) einmal wöchentlich vor den Türen ihrer Gotteshäuser erklingen zu lassen.
Soll nicht zur Versammlung aufrufen
Das Kontaktverbot schränke das religiöse Leben sehr stark ein: Gottesdienste sind verboten, katholische Messen finden in leeren Kirchen statt, zum Teil finden Gottesdienste vorübergehend im Internet statt. Auch die Muslime müssen zurzeit auf das gemeinschaftliche Gebet in der Moschee, das fünf Mal am Tag stattfindet, verzichten, heißt es in einer Pressemitteilung des Rathauses am Mittwoch.
„So wie die Kirchenglocken ein akustisches Band zwischen den christlichen Gläubigen schaffen, soll nun der Gebetsruf in den Zeiten von Corona als ,Zeichen der Solidarität´ der Gläubigen verstanden werden; und sie eben nicht zur Versammlung in die Moschee auffordern“, so die Stadtverwaltung weiter. Die Gemeinden fordern demnach die Solinger Muslime auf; „sich nicht während oder nach dem Gebetsruf vor den Moscheen zu versammeln und alle Regeln der öffentlichen Ordnung und die aktuellen Maßnahmen strengstens zu beachten.“
Gebetsruf erklingt einmal wöchentlich
Der Gebetsruf erklingt ab morgen, Donnerstag, 16. April, nach 20.36 Uhr, ein Mal wöchentlich und solange die Kontaktsperre gilt, vor den folgenden Moscheen:
- Flurstraße 27 (Selimiye-Mosche des Türkischen Nationalvereins- Solingen e.V.)
- Querstraße 7-9 (Ohligser Bildungs- und Kulturverein e.V.)
- Heukämpchenstr. 5, (DITIB Türkisch islamische Gemeinde zu Solingen Wald e.V)
- Florastraße 14b, (Islamisches Zentrum Solingen e.V,.)
- Kasernenstr. 31a (Türkisch Islamische Gemeinde zu Solingen e.V.)
- Van-Meenen-Str. 19a (Islamische Gemeinschaft Millî Görüs -IGMG- e.V.)
- Konrad-Adenauer-Str. 22 (Integrations- und Kulturverein Solingen-Mitte e.V.)