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Corona: Mehr Klarheit für Gastronomen

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(Symbolfoto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN (red) – Betreiber von Gaststätten und Kneipen in Solingen können künftig zwischen zwei Optionen für Zugangsbeschränkungen wählen. Damit sollen dort ähnliche Voraussetzungen gelten wie für Diskotheken und Clubs. Möglich sind die Optionen 3G und ein 48 Stunden alter Schnelltest, dann gilt Maskenpflicht bis zum zugewiesenen Platz, oder 3G und ein sechs Stunden alter Schnelltest beziehungsweise PCR-Test, dann gilt keine Maskenpflicht. Das teilt jetzt die Stadtverwaltung mit.

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Neue NRW-Coronaschutzverordnung

Notwendig werde das durch die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Auf ihrer Grundlage ist die Abgrenzung von Kneipen und Gaststätten zu Clubs und Diskotheken schwieriger, so das Rathaus. Für diese gelten strengere Regeln als für die Gastronomie. Gerade Kicker und andere Spielgeräte in klassischen Kneipen erschweren die Unterscheidung.

Für die klassische Gastronomie gilt bislang 3G und außerhalb des Platzes Maskenpflicht. Für Clubs und andere Einrichtungen muss entweder ein PCR-Test oder ein höchstens sechs Stunden alter Schnelltest vorliegen. Damit ist in dem einen Fall der Zugang etwas erleichtert, beim Aufenthalt ist aber häufiger eine Maske zu tragen. Im anderen Fall ist der Zugang restriktiver, dafür entfällt die strenge Maskenpflicht.

Stadt will stichprobenartig kontrollieren

In Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen könne die Trennung nicht allein an die gaststättenrechtliche Erlaubnis geknüpft werden, sondern dafür sei auch die infektiologische Betrachtungsweise heranzuziehen. Aufgrund der aktuellen Infektionslage erscheine es daher angemessen, dass Gaststätten und Kneipen sich zwischen den beiden Varianten entscheiden können, heißt es seitens der Stadt.

Der jeweilige Betrieb muss eine Variante wählen und kann dies nicht gastbezogen regeln. Das Alter des jeweiligen Schnelltests ist entscheidend beim ersten Betreten der Gaststätte oder Kneipe. Die Stadt Solingen wird mit ihrem kommunalen Ordnungsdienst stichprobenartig kontrollieren, um die ordnungsgemäße Anwendung der Norm sicherzustellen.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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