SOLINGEN (bgl) – Aufgrund eines seinerzeit sehr hohen Inzidenzwertes galt seit Mitte Dezember eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Diese ist ab heute wieder aufgehoben, so die Stadt Solingen. Die Ausgangsbeschränkung war verhängt worden, als der Inzidenzwert mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern betrug. Aktuell liegt die Inzidenz bei 140.
Neue NRW-Coronaschutzverordnung gilt
Sollten die Zahlen wieder steigen oder sich die Situation in den Kliniken verschärfen, könnte die Beschränkung jedoch wieder in Kraft treten, macht das Rathaus deutlich. Ab heute gilt zudem die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit ihren verschärften Maßnahmen.
Diese beinhaltet strengere Maßnahmen zum Schutz vor Corona, unter anderem bleiben Partys verboten, die Kontaktbeschränkungen werden noch einmal ausgeweitet. Demnach sind Treffen im öffentlichen Raum nur zwischen Angehörigen eines Hausstands sowie einer weiteren Person zulässig. Diese Person kann von betreuungsbedürftigen Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden.
Alkoholverbot in der Öffentlichkeit bis zum 31. Januar
Im Rahmen der Wahrnehmung von Umgangsrechten kann auch der getrennt lebende Elternteil von den betreuungsbedürftigen Kindern begleitet werden.Bis zum 31. Januar ist der Genuß von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit verboten. Die komplette Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen kann hier nachgelesen werden (bitte anklicken).