Start Aktuelles Corona-Sonderzahlung für Hilfsbedürftige

Corona-Sonderzahlung für Hilfsbedürftige

2
Das kommunale Jobcenter befindet sich in den Räumen der Agentur für Arbeit an der Kamper Straße in Ohligs. (Foto: © Bastian Glumm)
Das kommunale Jobcenter befindet sich in den Räumen der Agentur für Arbeit an der Kamper Straße in Ohligs. (Foto: © Bastian Glumm)
Anzeige
Anzeige

Anzeige

SOLINGEN (red) – „Die Corona-Pandemie trifft ohnehin schon benachteiligte Menschen noch härter als den Rest der Bevölkerung. Da bedürftige Menschen kaum Vorsorge für Krisensituationen haben treffen können, bilden die finanziellen Probleme durch Kurzarbeit oder Jobverlust eine zusätzliche Belastung“, heißt es in einer aktuellen Medienmitteilung aus dem Rathaus. Die Bundesregierung reagiert darauf jetzt mit einer Corona-Sonderzahlung für Hilfsbedürftige.

Anzeige

Belastungen von Familien mit Kindern mindern

Das Kommunale Jobcenter und der Stadtdienst Soziales zahlen einmalig jedem der rund 8.300 bzw. 3.800 bei ihnen registrierten Solingerinnen und Solinger 150 Euro, um die finanziellen Belastungen insbesondere von Familien mit Kindern zu mindern.

Einmalzahlung findet automatisch statt

Grundsätzlich bekommen Personen, die kein Kindergeld beziehen und im Mai 2021 einen Anspruch auf Sozialleistungen nach dem SGB II, XII und dem AsylbLG haben, das Geld ausgezahlt. Die Einmalzahlung läuft automatisch und muss nicht extra beantragt werden. Bedürftige Menschen, die Kindergeld erhalten, werden im Mai mit einem Kinderbonus von 150 Euro von der Familienkasse unterstützt.

Volksbank Bergisches Land
Anzeige
Vorheriger ArtikelCoronavirus: Person verstorben – Inzidenz sinkt auf 163,3
Nächster ArtikelPolizei nimmt Temposünder ins Visier
Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

2 Kommentare

    • Ich bin behindert und erhalte Leistung nach SGB12 – der Coronazuschuss ist ohne jegliche Antragstellung bei mir eingegangen. Wenn alle Hilfeleistung so prompt funktionieren kann man sich nicht beklagen. Ich hoffe bei allen läuft es so problemlos.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein