SOLINGEN (red) – Die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 werden rückwirkend landesweit ausgesetzt, teilt aktuell die Stadtverwaltung mit. Wer den Elternbeitrag für Januar bereits überwiesen hat oder wessen Kita- bzw. OGS-Beiträge per Sepa-Mandat für Januar abgebucht wurden, erhält eine Rückerstattung, sofern keine anderen offenen Forderungen bei der Stadt Solingen bestehen. Dies hat der Haupt-, Personal- und Gleichstellungsausschuss in Vertretung des Rates am Donnerstag entsprechend einer Vorgabe des Landes NRW beschlossen.
Essensgelder sind davon nicht betroffen
Die Rückerstattung für Januar sollen auch jene Eltern erhalten, die die Notbetreuung ihrer Kinder in Anspruch genommen haben. Denn die Kindertagesbetreuung laufe in Solingen trotz verschärfter Corona-Regeln weiter: Kitas bleiben geöffnet, ebenso Angebote der Kindertagespflege und des Offenen Ganztags. Die Landesregierung appelliert gleichwohl an alle Eltern, die Betreuung nach Möglichkeit nicht in Anspruch zu nehmen und die Kinder zuhause zu lassen.
Um die Eltern in der aktuellen Krise zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und dem offenen Ganztag für den Monat Januar zu erlassen. Die Essensgelder sind hiervon nicht betroffen, da diese durch die einzelnen Träger der jeweiligen Einrichtung privatrechtlich festgelegt werden.
Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen
Die konkrete Abwicklung obliegt den jeweiligen Trägern. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig. In Solingen wurden im Januar 440.000 Euro an Betreuungsgebühren eingenommen, die nun zurückgezahlt werden. 220.000 Euro sind somit im städtischen Haushalt als Minderertrag zu verzeichnen.