SOLINGEN (red) – Solinger Haushalte, die bei der Flutkatastrophe am 14./15. Juli zu Schaden gekommen sind, können eine unbürokratische Soforthilfe in Höhe von maximal 3.500 Euro pro Haushalt beantragen. Das teilt jetzt die Stadtverwaltung mit. Die Anträge dazu können am Bürgerbeteiligungswagen (Mo-Mi in Burg, Do-Fr in Rüden 10.00-12.00 Uhr und 15.00-18.00 Uhr ) abgeholt und wieder abgegeben werden.
Beantragung der Soforthilfe auch im Rathaus
Ebenfalls geht das ab Montag jeweils von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr im Empfangsbereich des Rathauses WSP 1. Die Mittel stammen aus dem Soforthilfepaket, das das Landeskabinett am 22. Juli für von der Unwetterkatastrophe betroffene Gruppen beschlossen hat.
Hilfe für Privatpersonen
Die Bürgerhilfe wird unmittelbar mit einem Mindestbetrag von 1.500 Euro (für die antragstellende Person) und einem Höchstbetrag von 3.500 Euro pro Haushalt (500 Euro für jede weitere Person im Haushalt) gewährt. Das Geld ist als erste finanzielle Überbrückung gedacht, um beispielsweise eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen zu bewältigen. Über die Soforthilfe wird umgehend entschieden.
Voraussetzung: Die Anträge müssen persönlich unterzeichnet sein. Digitale Beantragung ist nicht möglich. Die Betroffenen müssen lediglich versichern, dass ihnen im eigenen Haushalt ein Schaden von mindestens 5.000 Euro entstanden ist, der nach eigener Einschätzung nicht durch Versicherungsleistungen ersetzt wird. Außerdem müssen sie das geschädigte Wohnobjekt gemietet haben oder als Eigentümerin oder Eigentümer selbst bewohnen..
Weiteren Hilfen des Sofortpakets der Landesregierung NRW
Mit dem Soforthilfepaket hilft die Landesregierung NRW nicht nur Privatpersonen. Drei weitere Gruppen erhalten unbürokratische Soforthilfen.Die Anträge nimmt ebenfalls die Stadt Solingen (am Bürgerbeteiligungsmobil und im Solinger Rathaus) entgegen.
Gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe
Für jede betroffene Betriebsstätte kann eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Auch vom Unwetter betroffene Unternehmen, Selbständige und Landwirte können die Anträge wie o.g. bekommen und abgeben.
Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Das Land bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.
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