Start Aktuelles Gericht kippt Abschaffung der Stichwahl

Gericht kippt Abschaffung der Stichwahl

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Im September 2020 finden die nächsten Kommunalwahlen statt, auch ein neuer Oberbürgermeister wird dann gewählt. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
Im September 2020 finden die nächsten Kommunalwahlen statt, auch ein neuer Oberbürgermeister wird dann gewählt. (Archivfoto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN (bgl) – Der NRW-Verfassungsgerichtshof hat heute über die Klage der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Abschaffung der Stichwahlen bei Kommunalwahlen entschieden. Der Klage wurde stattgegeben und die Abschaffung der Stichwahl für unzulässig erklärt. Damit ist eine Stichwahl im Nachgang der am 13. September 2020 stattfindenden Kommunal- und Oberbürgermeister-Wahlen auch in Solingen wieder zulässig.

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2015: Kurzbach setzte sich in Stichwahl durch

Amtsinhaber Tim Kurzbach (SPD) setzte sich 2015 in der Stichwahl gegen seinen Konkurrenten Frank Feller (CDU) mit einem Vorsprung von über zehn Prozent durch. Für die Wahlen im kommenden September hat die FDP Raoul Brattig, die BfS Jan-Michael Lange und die CDU Carsten Becker als Oberbürgermeister-Kandidaten nominiert. Zuletzt wurde auch Tim Kurzbach von den Grünen sowie der SPD erneut zum gemeinsamen Kandidaten für das Oberbürgermeister-Amt nominiert.

Klage vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster

Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April die Abschaffung der Stichwahl für Bürgermeister und Landräte beschlossen. Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2011 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt. Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.

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Bastian Glumm arbeitet seit vielen Jahren als Textjournalist für diverse Tages- und Fachmedien sowie als Cutter in der Videoproduktion. Der gelernte Verlagskaufmann rief im September 2016 das SolingenMagazin ins Leben.

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