Zum Inhalt springen

Geschäfte bleiben an Adventssonntagen zu

Redaktion
Das Einkaufscenter Hofgarten eröffnete im Oktober 2013 in der Solinger Innenstadt. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

Das Einkaufscenter Hofgarten eröffnete im Oktober 2013 in der Solinger Innenstadt.

(Foto: © Bastian Glumm)
Teilen:

SOLINGEN (red) - Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat heute einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die nordrhein-westfälische Coronaschuztverordnung stattgegeben. Die Geschäfte dürfen deshalb nicht, wie in der Verordnung vorgesehen, am 29. November, am 6., 13. und 20. Dezember sowie am 3. Januar 2021 zwischen 13 und 18 Uhr öffnen. Das teilt die Stadtverwaltung am Dienstag mit.

Kundenandrang sei überschaubar

Das Ziel des Landes, das Einkaufsgeschehen an den Adventssamstagen und am ersten Samstag im neuen Jahr durch die Sonntags-Öffnungen zu entzerren, rechtfertige keine landesweite Sonntagsöffnung des Einzelhandels. Es spreche vieles dafür, dass in vielen, insbesondere ländlichen Gegenden und vor allem in kleineren Städten der Kundenandrang auch an den Adventssamstagen überschaubar bleiben werde, hieß es in der Begründung.

Teilen:

Hat dir der Beitrag gefallen?

Dann hol dir jeden Sonntag die neuesten Beiträge aus Solingen direkt ins Postfach.


Das könnte dich auch interessieren

Das Rathaus am Walter-Scheel-Platz in der Solinger Innenstadt. (Foto: © Bastian Glumm)
AktuellesSpecials

Kommentar: Ein neuer Spirit im Rathaus?

Kommentar: Daniel Flemm bringt neuen Spirit ins Solinger Rathaus. Gelingt es ihm, die gewachsenen Strukturen der Verwaltung nachhaltig zu verändern?