Start Aktuelles Gewerbesteuer: Vorauszahlung am 15. Februar fällig

Gewerbesteuer: Vorauszahlung am 15. Februar fällig

0
Das Verwaltungsgebäude der Stadt Solingen an der Bonner- und der Langhansstraße in Ohligs. (Foto: © Bastian Glumm)
Das Verwaltungsgebäude der Stadt Solingen an der Bonner- und der Langhansstraße in Ohligs. (Foto: © Bastian Glumm)
Anzeige
Anzeige

Anzeige

SOLINGEN (red) – Der Stadtdienst Steuern weist darauf hin, dass am 15. Februar die ersten Gewerbesteuervorauszahlungen für 2021 fällig werden. Kämmerer Ralf Weeke empfiehlt allen Gewerbetreibenden dringend, den letzten Gewerbesteuerbescheid noch einmal anzuschauen und zu prüfen, ob die dort genannte Vorausszahlung auch für 2021 noch korrekt ist oder angepasst werden muss.

Anzeige

2020 Herabsetzungsantrag gestellt

Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben viele Steuerpflichtige coronabedingt einen Herabsetzungsantrag gestellt, dem aber nur für 2020 entsprochen wurde, so das Rathaus. Im neuen Jahr wird demnach wieder die höhere Vorauszahlung fällig. Ein Herabsatzungs- oder Stundungsantrag müsse deshalb bei Bedarf jetzt neu gestellt werden.

Abbuchungsauftrag am Abend des 9. Februar

Wer ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, muss ich mit dem Antrag besonders beeilen: Der Abbuchungsauftrag wird am Abend des 9. Februar an die Banken übermittelt, so die Stadtverwaltung. Das ausgefüllte Formular kann per E-Mail oder Fax an den Stadtdienst Steuern übermittelt werden:

E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
Fax: 0212 – 290 3606

Volksbank Bergisches Land
Anzeige
Vorheriger ArtikelCoronavirus: 227 Infizierte am Mittwoch
Nächster ArtikelFeuerwehr Solingen ist wieder beim „Twittergewitter“ dabei
Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein