SOLINGEN (red) – Der Stadtdienst Steuern weist darauf hin, dass am 15. Februar die ersten Gewerbesteuervorauszahlungen für 2021 fällig werden. Kämmerer Ralf Weeke empfiehlt allen Gewerbetreibenden dringend, den letzten Gewerbesteuerbescheid noch einmal anzuschauen und zu prüfen, ob die dort genannte Vorausszahlung auch für 2021 noch korrekt ist oder angepasst werden muss.
2020 Herabsetzungsantrag gestellt
Hintergrund: Im vergangenen Jahr haben viele Steuerpflichtige coronabedingt einen Herabsetzungsantrag gestellt, dem aber nur für 2020 entsprochen wurde, so das Rathaus. Im neuen Jahr wird demnach wieder die höhere Vorauszahlung fällig. Ein Herabsatzungs- oder Stundungsantrag müsse deshalb bei Bedarf jetzt neu gestellt werden.
Abbuchungsauftrag am Abend des 9. Februar
Wer ein SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, muss ich mit dem Antrag besonders beeilen: Der Abbuchungsauftrag wird am Abend des 9. Februar an die Banken übermittelt, so die Stadtverwaltung. Das ausgefüllte Formular kann per E-Mail oder Fax an den Stadtdienst Steuern übermittelt werden:
E-Mail: stadtdienst.steuern@solingen.de
Fax: 0212 – 290 3606