Noch vor kurzem war Cannabis in Deutschland als sogenannte weiche Droge illegal. Seit dem 1.4.2024 dürfen Cannabis, Marihuana und Co. aber legal besessen und konsumiert werden. Verantwortlich dafür ist eine Gesetzesänderung in Verbindung mit dem neuen Cannabisgesetz. Aber was ist nun eigentlich alles erlaubt, und wer darf unter welchen Umständen kiffen oder „Gras“ anbauen?
Vom Verbot in die Legalität: Kiffen ist in Deutschland erlaubt
Vor dem 1.4.2024 war in der Bundesrepublik der Besitz sowie der Anbau von Cannabis gesetzlich untersagt. Der Konsum war zwar theoretisch legal; da die Substanz aber für den Konsum auch besessen werden musste, bewegten sich Konsumenten immer auf verbotenem Terrain. Das neue Cannabisgesetz (CanG) ändert aber alles: Sowohl der Besitz als auch das Konsumieren von „Gras“ ist erlaubt. Die Gründe für eine in den Augen vieler längst überfälligen Gesetzesänderung liegen etwa in einer verbesserten Prävention. Indem Cannabis aus der Illegalität geholt wird, sollen gesundheitliche Risiken etwa durch mangelhafte oder veränderte Produkte minimiert werden.
Vor allem auch der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist der Politik für die Legalisierung von Cannabis wichtig. Muss „Gras“ nicht mehr illegal gehandelt werden, wird der Schwarzmarkt eingedämmt. Erwachsene Konsumenten erhalten leichteren Zugang zu der Substanz, während dieser gleichzeitig für Minderjährige erschwert wird. Das Gesetz sieht schließlich vor, dass nur Erwachsene Cannabis zu sich nehmen dürfen. Ganz ausgereift ist das Cannabisgesetz aber noch nicht. Zwar wird festgelegt, dass Cannabis offiziell nicht mehr als Betäubungsmittel gilt und somit aus der Illegalität herauskommt. Wie Anbau, Abgabe und Konsum aber genau geregelt werden, wird sich wohl in den kommenden Monaten herauskristallisieren.
Darf jeder Konsument sein eigenes Cannabis anbauen?
Die Antwort auf diese Frage lautet: grundsätzlich ja. Allerdings ist die erlaubte Menge auf drei Pflanzen begrenzt. So soll sichergestellt werden, dass das gewonnene Cannabis wirklich nur für den Eigenbedarf und nicht für den Weiterverkauf gewonnen wird. Es ist also durchaus möglich, seine eigenen Hanfpflanzen anzubauen und damit die Eigenversorgung zu gewährleisten. Eine andere Möglichkeit, „Gras“ zu beziehen, sind die sogenannten Cannabis-Clubs, die offiziell als Anbauvereinigungen bezeichnet werden. Hier können Konsumenten Mitglied werden und erhalten dann ihr Cannabis über eben diese Vereinigung, welche die Pflanzen offiziell anbauen und die Erträge weitergeben darf.
Natürlich gibt es aber auch hier Vorschriften, was etwa die Menge angeht. Maximal 25 g pro Tag und 50 g im Monat dürfen an die Mitglieder abgegeben werden. Das Cannabis darf immer nur in Reinform gehandelt und nicht etwa mit Lebensmitteln vermischt werden. Wer sich etwa dazu entschließt, selbst Hanfpflanzen zu ziehen, darf bis zu 50 g der getrockneten Substanz lagern. Grundsätzlich liegt die zulässige Besitzmenge bei maximal 25 g. Zwischen 26 und 30 g begehen Besitzer eine Ordnungswidrigkeit.
Der Konsum in der Öffentlichkeit ist nach wie vor umstritten. Viele Veranstalter machen an dieser Stelle von ihrem Hausrecht Gebrauch und verbieten das Kiffen auf ihrem Gelände. Eine einheitliche Regelung steht hier noch aus. Sicher ist aber eins: Konsumenten und auch Anbauvereinigungen müssen Abstand von Kindern und Jugendlichen halten und dürfen ihr Cannabis keinesfalls für Minderjährige zugänglich machen, da dies zurecht eine Straftat darstellt.