WUPPERTAL (bgl) – Sechs Kinder hat die 28-jährige Solingerin von drei verschiedenen Vätern. Während ihr Noch-Ehemann und Vater der jüngsten vier Kinder von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht und somit nicht vor Gericht aussagen muss, lud die Schwurgerichtskammer im Landgericht Wuppertal am Donnerstag unter anderem die beiden Kindsväter der ältesten Söhne vor. Diese sollten aus ihren jeweiligen Beziehungen zur Angeklagten berichten und so etwas mehr Licht ins Dunkel des Beziehungsgewirrs der 28-Jährigen werfen. Im September vergangenen Jahres soll die Solingerin fünf ihrer sechs Kinder in der Wohnung an der Hasselstraße umgebracht haben (wir berichteten unter anderem hier).
„Unverhoffte“ Schwangerschaft der Angeklagten
Ein 29-jähriger Mann aus Mönchengladbach habe die Angeklagte über seine Schwester kennengelernt. Er war damals 17, sie 16 Jahre alt. Nach diversen Treffen seien die beiden schließlich eine feste Beziehung eingegangen. „Unverhofft“ sei die Angeklagte damals schwanger geworden, was nicht in die Pläne des Mönchengladbachers gepasst habe. Nach einem positiv beschiedenen Schwangerschaftstest wollte er bereits die Trennung, denn Vater werden wollte er noch nicht.
Eine Abtreibung lehnte die damals 16-jährige Angeklagte ab. Zusammen gewesen war man seinerzeit maximal vier Monate, erinnerte sich der Zeuge. Die Beziehung beendete er schließlich per SMS. Zwischenzeitlich kam der Junge zur Welt. Gesehen hat er seinen Sohn nie. Der Junge war das einzige Kind, das das Familiendrama in der Hasseldelle überleben sollte.
„Man konnte sich gut mit ihr unterhalten“
Ähnlich lief auch die Beziehung zu einem 36-jährigen Justizvollzugsbeamten ab. Diesen lernte die Angeklagte im Internet auf einem Dating- bzw. Escortportal kennen. Es entwickelte sich eine rein sexuelle Beziehung, auch Geld soll geflossen sein. Getroffen habe man sich insgesamt nur etwa sechs Mal. „Man konnte sich aber gut mit ihr unterhalten, sie war eine attraktive junge Frau, sie machte einen intelligenten Eindruck“, gab der Zeuge zu Protokoll. Eine feste Beziehung soll zumindest für kurze Zeit ein Thema gewesen sein, aber die Angeklagte habe damals einen Umzug ausgeschlossen.
Verhütet habe er nicht. Er sei davon ausgegangen, dass sie die Pille nehmen würde. Als die Angeklagte schließlich schwanger wurde, habe er telefonisch die Liäson beendet und den Kontakt abgebrochen. Post bekam er später von der Stadt Mönchengladbach, die Vaterschaft des zwischenzeitlich geborenen zweiten Sohnes der Angeklagten sollte festgestellt werden. Der Junge überlebte den 3. September 2020 nicht. Auch der 36-Jährige habe sein Kind nie persönlich getroffen.
Angeklagte schweigt zu den Mordvorwürfen
Die Angeklagte äußerte sich derweil auch am Donnerstag nicht und schweigt weiter. Die Verhandlung wird kommende Woche Dienstag vor dem Landgericht Wuppertal fortgesetzt. Wir berichten weiter.