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In Ohligs, Wald und Mitte soll am 4. Dezember verkaufsoffen sein

Am 4. Dezember sollte in ganz Solingen ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden, wogegen die Gewerkschaft Verdi vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagt. Der Rat der Stadt Solingen sucht jetzt nach Wegen, den Einzelhändlern Planungssicherheit zu geben. (Archivfoto: B. Glumm)

Am 4. Dezember sollte in ganz Solingen ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden, wogegen die Gewerkschaft Verdi vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf klagt. Der Rat der Stadt Solingen sucht jetzt nach Wegen, den Einzelhändlern Planungssicherheit zu geben. (Archivfoto: B. Glumm)

SOLINGEN (red) – Verkaufsoffener Sonntag, ja oder nein? Viel wurde in den vergangenen Wochen darüber diskutiert, auch in der Klingenstadt. Am zweiten Advent, 4. Dezember, soll in Solingen ein verkaufsoffener Sonntag stattfinden. So hatte es der Stadtrat im vergangenen Jahr beschlossen. Gegen diese Festlegung klagt jetzt die Gewerkschaft Verdi vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Da die Rechtsprechung seit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts in Münster restriktiver geworden ist, mussten verkaufsoffene Sonntage in Velbert und Wuppertal bereits abgesagt werden. Um den Solinger Einzelhändlern Planungssicherheit für das nahende erste Dezemberwochenende zu geben, wird die Stadtverwaltung dem Stadtrat nun vorschlagen, an diesem Tag nur in den Stadtteilen Ohligs, Wald, und Solingen-Mitte verkaufsoffene Sonntage abzuhalten und auf die stadtweite Veranstaltung zu verzichten. Diese Möglichkeit sei im Rahmen des geltenden Ladenöffnungsgesetz NRW vertretbar, berichtet der Solinger Rechtsdezernent Jan Welzel, der heute das Verfahren mit der Solinger Kommunalpolitik im Ältestenrat mehrheitlich abstimmte.

Verkaufsoffene Sonntage: Sondersitzung des Rates am 1. Dezember

Um den Weg für die verkaufsoffenen Stadtteilsonntage frei zu machen, ist es notwendig, dass der Stadtrat die geltende Verordnung über die „Verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2016“ aufhebt. In dieser Verordnung war auch der 4. Dezember enthalten. Dies wird auf einer Sondersitzung des Rates am 1. Dezember geschehen, zu der jetzt kurzfristig eingeladen wird. In derselben Sitzung wird der Rat dann die drei neuen, nur auf die Stadtteile bezogenen Verordnungen beschließen. Bis zum 1. Dezember wird die Stadtverwaltung die nach § 6 Ladenöffnungsgesetz NW erforderliche Anhörung insbesondere der Kirchen und Gewerkschaften durchführen.

Stadtgesellschaft soll am Diskurs beteiligt werden

Jan Welzel: „Die Stadt hat dem Einzelhandel die verschärften rechtlichen Rahmenbedingungen erklärt. Ich gehe deshalb davon aus, dass der Einzelhandel dies bei seinen Terminvorschlägen für verkaufsoffene Sonntage für 2017 berücksichtigen wird. Die Verwaltung wird dem Rat im nächsten Jahr nur eine Verordnung vorlegen, die mit Recht und Gesetz vereinbar ist und für das nächste Jahr nur Termine vorschlagen, die im engen Dialog der Stadt mit dem Einzelhandel, den Kirchen und Gewerkschaften ausgehandelt wurden.“ Auch die Stadtgesellschaft soll an diesem Diskurs beteiligt werden: rechtzeitig vor der Ratsstzung im nächsten Jahr wird die Verwaltung zu einer Podiumsdiskussion in Zusammenarbeit mit der Bergischen Volkshochschule einladen. Da die dialogorientierte Vorgehensweise Zeit braucht, wird die Stadtverwaltung der Kommunalpolitik den Entwurf der Verordnung über die verkaufsoffenen Sonntag für das Jahr 2017 erst zur Ratssitzung am 1. Februar 2017 vorlegen.

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