SOLINGEN (red) – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat heute einen Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi abgelehnt, teilt aktuell die Stadtverwaltung mit. Damit dürfen die Geschäftsleute in der Stadtmitte am kommenden Sonntag, 28. Oktober, ihre Türen öffnen. Verdi hatte dagegen eine einstweilige Anordnung beantragt.
Welzel: Bestehendes Recht anwenden
Ordnungsdezernent Jan Welzel sieht die Rechtsauffassung der Stadt Solingen bestätigt. „Auch wenn die Frage der verkaufsoffenen Sonntage gesellschaftlich umstritten ist, geht es doch darum, bestehendes Recht sachgemäß anzuwenden“, sagt er.