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Inzidenz unter 100: Lockerungen ab Donnerstag

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Auch in der Fußgängerzone in der Solinger Innenstadt gilt wegen der Corona-Pandemie derzeit Maskenpflicht. (Foto: © Bastian Glumm)
Auch in der Fußgängerzone in der Solinger Innenstadt gilt wegen der Corona-Pandemie derzeit Maskenpflicht. (Foto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN (red) – Die Sieben-Tage-Inzidenz hält sich in der Klingenstadt seit fünf Tagen stabil unter 100. Deshalb treten ab Donnerstag, 27. Mai, weitere Lockerungen in Kraft, teilt aktuell das Rathaus mit. Folgende allgemeine Verhaltensregeln gelten derzeit unabhängig von den Inzidenzwerten weiterhin in Solingen.

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Ausgangsbeschränkung wird aufgehoben

Mund- und Nasenschutz (bekannte Zonen sowie rund um Schulen und Kitas im Umkreis von jeweils 200 Metern), Mindestabstand von 1,50 Metern und ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Bei einer Inzidenz unter 100 wird die bislang gültige Bundesnotbremse und auch die Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Es gilt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit den aktuellen Regeln, die bis zum 4. Juni gültig ist.

Das bedeutet für Kontakte

  • eigener Haushalt plus eine Person (Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Genesene und Geimpfte zählen nicht mit.)
  • bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten (Kinder bis einschließlich 14 Jahre sowie Genesene und Geimpfte zählen nicht mit)
  • Unabhängig von den Wohnverhältnissen gelten Paare als ein Hausstand
  • Reglementierung in der privaten Wohnung entfällt
  • Parties sind nicht zulässig

Einzelhandel

  • Auch Geschäfte, die nicht Grundversorgung sind, können öffnen.
  • Besuch ohne Termin, mit negativem Test*, Begrenzung 1 Kunde pro 20 qm

Gastronomie

  • Außenbereich kann öffnen
  • negative Tests* für Gäste und Bedienung sowie Rückverfolgung

Beherbergung

  • Übernachtung: Ferienwohnung + Campingplatz mit negativem Test* möglich
  • Private Übernachtung in Hotels mit negativem Test möglich, 60 Prozent Auslastung

Sport

  • Kontaktfrei: 20 Personen auf Sportanlagen unter freiem Himmel
  • Kontaktsport unter freiem Himmel: es gelten die allg. Kontaktregeln
  • Ausnahme: Gruppen bis zu 20 Kindern bis einschl. 14 Jahren
  • Zuschauer unter freiem Himmel erlaubt, mit negativem Test*, bis 20 Prozent  Kapazität, max. 500 Personen, Sitzplan

Freizeit

  • Zoos und Tierparks: begrenzte Besucherzahl, mit Terminbuchung, Rückverfolgbarkeit, negativer Test* nicht erforderlich
  • Freibäder ohne Liegewiese, nur Bahnenschwimmen mit negativem Test*
  • Minigolf, Seilbahn in Burg und Schwebefähre in Müngsten können den Betrieb wieder aufnehmen, mit negativem Test*
  • Die Stadtbibliothek öffnet wieder regulär

Kultur

  • Konzerte/Kino/Theater unter freiem Himmel: max. 500 Personen, Sitzplan, negativer Test*
  • Museen, Galerien, Schloss Burg: Terminbuchung und Kontaktnachverfolungsmöglichkeiten sind notwendig. Ein Test* ist nicht notwendig. Begrenzte Besucherzahl: 1 Person pro 20 qm

Körpernahe Dienstleistung am Kunden

  • zulässig mit besonderen Hygienebedingungen
  • negativer Test* für Kunden und Personal, 48 Stunden gültig
  • Beim Friseur ist kein Test* notwendig. Die Maskenpflicht gilt

Beerdigungen, standesamtliche Trauung

  • keine Personenbeschränkung mehr
  • Abstand, Maske und Rückverfolgung drinnen und dann, wenn Abstände unterschritten werden

* Zusätzliche Erläuterungen

Alternativ zum dokumentierten Negativ-Test kann der Nachweis einer vollständigen Impfung oder der Genesenen-Nachweis mit PCR-Befund (nicht älter als ein halbes Jahr) vorgelegt werden (3-G-Regel: Getestet – Geimpft – Genesen). Komplett Geimpfte und Genesene zählen bei Kontaktbeschränkungen nicht mit und brauchen keinen Negativ-Test. Impf-Nachweis durch Impfausweis, Genesenen-Nachweis durch PCR-Befund vom Gesundheitsamt. Beides kann auch nachgereicht werden. Mit Ende der Notbremse ist das negative Testergebnis 48 Stunden lang gültig.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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