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Inzidenz unter 100: Lockerungen ab Donnerstag

Auch in der Fußgängerzone in der Solinger Innenstadt gilt wegen der Corona-Pandemie derzeit Maskenpflicht. (Foto: © Bastian Glumm)

Auch in der Fußgängerzone in der Solinger Innenstadt gilt wegen der Corona-Pandemie derzeit Maskenpflicht. (Foto: © Bastian Glumm)

SOLINGEN (red) – Die Sieben-Tage-Inzidenz hält sich in der Klingenstadt seit fünf Tagen stabil unter 100. Deshalb treten ab Donnerstag, 27. Mai, weitere Lockerungen in Kraft, teilt aktuell das Rathaus mit. Folgende allgemeine Verhaltensregeln gelten derzeit unabhängig von den Inzidenzwerten weiterhin in Solingen.

Ausgangsbeschränkung wird aufgehoben

Mund- und Nasenschutz (bekannte Zonen sowie rund um Schulen und Kitas im Umkreis von jeweils 200 Metern), Mindestabstand von 1,50 Metern und ein Alkoholverkaufsverbot zwischen 22 und 6 Uhr. Bei einer Inzidenz unter 100 wird die bislang gültige Bundesnotbremse und auch die Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Es gilt die Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit den aktuellen Regeln, die bis zum 4. Juni gültig ist.

Das bedeutet für Kontakte

Einzelhandel

Gastronomie

Beherbergung

Sport

Freizeit

Kultur

Körpernahe Dienstleistung am Kunden

Beerdigungen, standesamtliche Trauung

* Zusätzliche Erläuterungen

Alternativ zum dokumentierten Negativ-Test kann der Nachweis einer vollständigen Impfung oder der Genesenen-Nachweis mit PCR-Befund (nicht älter als ein halbes Jahr) vorgelegt werden (3-G-Regel: Getestet – Geimpft – Genesen). Komplett Geimpfte und Genesene zählen bei Kontaktbeschränkungen nicht mit und brauchen keinen Negativ-Test. Impf-Nachweis durch Impfausweis, Genesenen-Nachweis durch PCR-Befund vom Gesundheitsamt. Beides kann auch nachgereicht werden. Mit Ende der Notbremse ist das negative Testergebnis 48 Stunden lang gültig.

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