SOLINGEN (red) – Coronavirus: Eine Beisetzung darf auf allen Solinger Friedhöfen derzeit nur unter freiem Himmel und im engsten Familienkreis mit maximal zehn Personen stattfinden. Auch am Grab muss einen Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Auf diese Regelung haben sich die Stadt Solingen, die Evangelische und die Katholische Kirche geeinigt. Grundlage bildet die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem neuartigen Coronavirus vom 22. März.
Gedenkfeiern später nachholen
Auch wenn zu Zeiten der Corona-Pandemie Beschränkungen notwendig sind, soll die Regelung doch ermöglichen, dass verstorbene Menschen in einem würdigen und angemessene Rahmen bestattet werden. Die Stadt Solingen und die beiden Kirchen werden es auf Wunsch von Angehörigen auch möglich machen, zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal auf dem jeweiligen Friedhof zusammenzukommen, um in einem größeren Rahmen an den verstorbenen Menschen zu erinnern.
Nähere Informationen geben die einzelnen Friedhofsverwaltungen.