SOLINGEN (red) – Sankt Martin rückt näher und damit die beliebten “Martinsfeuer“. Aktuelle Regelungen dazu hat der Rat der Stadt Solingen im Februar im Rahmen einer neuen Straßenordnung festgelegt. Danach sind Oster- und Martinsfeuer (anzeigepflichtige Brauchtumsfeuer) nur bei öffentlichen, für alle zugänglichen Veranstaltungen erlaubt. Veranstalter können Kirchen und Glauensgemeinschaften, Organisationen, Vereine, Schule oder Kitas sein. Die Feuer dürfen nicht länger als zwei Stunden brennen.
14 Tage vorher anmelden
Wer ein Martinsfeuer plant, muss das Vorhaben mindestens 14 Tage vorher beim Stadtdienst Ordnung anmelden. Das Formular dazu und weitere Infos gibt es auf der Homepage der Stadt Solingen, www.solingen.de, unter dem Suchbegriff „Brauchtumsfeuer“. Feuer in handelsüblichen Feuerschalen oder -körben bis zu 1 Meter Durchmesser müssen nicht angemeldet werden. Auch dazu finden sich Infos unter dem Suchbegriff „Feuerschalen“.