SOLINGEN (red) – Der neue Termin für den Wahlausschuss steht fest. Die Stadt Solingen wird die Mitglieder für Donnerstag, den 30. Januar (17 Uhr) ins Verwaltungsgebäude Bonner Straße (Raum Jinotega) einladen. Das teilt Stadtdirektor Hartmut Hoferichter mit. In dieser Sitzung werde die Verwaltung eine Vorlage unterbreiten, in der dargestellt wird, wie sich das Urteil des Verfassungsgerichts Nordrhein-Westfalen auf den Zuschnitt der Solinger Wahlbezirke auswirkt.
Korrekturen greifen bei der Kommunalwahl
Dieses Urteil besagt, dass die Größe der einzelnen Wahlbezirke einer Gemeinde höchstens um 15 Prozent von der durchschnittlichen Zahl der dort verzeichneten Einwohner abweichen darf. Hierbei werden erfasst: alle deutschen und EU-Staatsangehörigen (einschließlich der Unter-16-Jährigen). Aufgrund der Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts sind in vielen Kommunen Korrekturen notwendig. Diese sind so vorzunehmen, dass sie bereits zur Kommunalwahl am 13. September greifen.
In Solingen sind laut Hoferichter nur vier der 26 Wahlbezirke betroffen. In diesen überschreitet die Abweichung den vom Verfassungsgericht festgelegten zulässigen Höchstwert nach oben oder nach unten. „Es sind kleine Korrekturen notwendig“, erklärt der Stadtdirektor. Durch diesen Ausgleich würden daher fünf weitere Wahlbezirke betroffen. „Denn das, was wir an der einen Stelle wegnehmen oder hinzufügen, muss woanders kompensiert werden.“
Keine wesentlichen Auswirkungen für die Wähler
Letztlich handele es sich um formale Veränderungen, die keine wesentlichen Auswirkungen für die Wähler hätten. „Allerdings können die geringen Verschiebungen eventuell dazu führen, dass der eine oder andere Betroffene künftig einem anderen Wahllokal zugeteilt wird“, sagt Dirk May, Stadtdienstleiter für das Einwohnerwesen. „Wer davon betroffen ist, erhält von uns einen entsprechenden Hinweis.“
Bei der Korrektur des Zuschnitts habe sich die Stadt bemüht, pragmatisch und mit Augenmaß vorzugehen, berichtet May. „In der Vorlage, die wir dem Wahlausschuss zur Beratung vorlegen, haben wir die Veränderungen so vorgenommen, dass geschlossene Einheiten verschoben werden – also zum Beispiel vollständige Straßenzüge oder Wohnanlagen.“
Im Durchschnitt 5740 Wahlberechtigte pro Bezirk
Mit der Entscheidung des NRW-Verfassungsgerichts, die Wahlbezirke ggfs. zu korrigieren, ist das Ziel verbunden, diesen innerhalb von Kommunen möglichst einheitliche Größen zu geben. Deshalb ist die erlaubte Spanne für eine Abweichung reduziert worden. Das soll in den Augen der Richter mehr Gerechtigkeit bringen – andernfalls könnten in einem Wahlbezirk für einen Kandidaten im Vergleich zu anderen deutlich mehr oder deutlich weniger Stimmen genügen, um das Direktmandat zu gewinnen.
Für die Kommunalwahl in diesem Jahr wurden in Solingen zum vorgegebenen Stichtag 30. April 2019 insgesamt 149.240 Einwohner gezählt (deutsche und EU-Staatsangehörig sowie Unter-16-Jährige). Verteilt auf 26 Wahlbezirke ergeben sich damit im Durchschnitt 5740 Wahlberechtigte pro Bezirk. Ausgehend von dieser Zahl ist wiederum die maximal zulässige Abweichung von 15 Prozent pro Bezirk zu berücksichtigen. Aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsdichte ergeben sich Wahlbezirke mit größeren und mit kleineren Flächen.
Die Veränderungen werden in folgender Karte mit anhängender Tabelle noch einmal verdeutlicht.