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Solingen: Sexualdelikt – Polizei durchsucht Wohnungen

(Symbolfoto: © Bastian Glumm)

(Symbolfoto: © Bastian Glumm)

SOLINGEN (ots) – Am frühen Dienstagmorgen vollstreckte die Polizei mehrere Durchsuchungsbeschlüsse in Solingen. Im Mai 2023 erstattete eine Mutter mit ihrer jugendlichen Tochter eine Strafanzeige aufgrund eines im Januar 2023 stattgefundenen Sexualdeliktes. Demnach soll die damals 16 Jahre alte Geschädigte zunächst in einer Kleingartenanlage und später in einer Wohnung an der Hasselstraße Opfer eines durch fünf männliche Jugendliche (16, 16, 17, 17, 18) gemeinschaftlich begangenen Sexualdelikts geworden sein. Nach den Angaben der Geschädigten sollen die Tatverdächtigen möglicherweise die Tat gefilmt haben.

Mutmaßliche Mittäter im Visier der Polizei

Aufgrund der Angaben der Geschädigten hatte die Staatsanwaltschaft bei der zuständigen Ermittlungsrichterin bereits wenige Tage nach der Anzeigenerstattung im Mai 2023 einen Durchsuchungsbeschluss gegen einen der Tatverdächtigen erwirkt und durch die Polizei Wuppertal vollstrecken lassen. Die Auswertung des seinerzeit aufgefundenen Mobiltelefons des 17 Jahre alten jungen Mannes bestätigte den Tatvorwurf, weshalb im Januar 2024 ein Durchsuchungsbeschluss gegen die mutmaßlichen Mittäter erwirkt werden konnte.

Da bei der Auswertung des Mobiltelefons Hinweise auf eine mögliche Bewaffnung der Beschuldigten gewonnen werden konnten wurden Spezialeinsatzkräfte zur Vollstreckung der Maßnahmen hinzugezogen. Am heutigen Tage begannen um 6.00 Uhr die polizeilichen Maßnahmen, wobei drei Wohnungen an der Hasselstraße und eine Wohnung an der Kattenberger Straße in Solingen durchsucht wurden. Die Beamten stellten hierbei mehrere Datenträger sowie Waffen bzw. waffenähnliche Gegenstände sicher. Ob sich hierunter ggf. eine scharfe Schusswaffe befindet wird derzeit noch untersucht.

Den Beschuldigten drohen empfindliche Jugendstrafen

Die Durchsuchungsmaßnahmen wurden um 8.35 Uhr beendet. Die umfangreichen Ermittlungen dauern an. Den Beschuldigten drohen für den Fall einer späteren Verurteilung  empfindliche Jugendstrafen.

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