SOLINGEN (red) – Die Stadtverwaltung hat eine neue Verordnung zum Grillen in öffentlichen Grünanlagen vorbereitet. „Ziel ist es, allen Solingerinnen und Solingern weiterhin Möglichkeiten zum Grillen im Grünen zu erhalten und dabei gleichzeitig die Natur zu schützen und Ordnungswidrigkeiten zu verhindern“, so das Rathaus in einer Medienmitteilung am Donnerstag. In den kommenden Wochen beraten die politischen Gremien über die neue Grillverordnung. Sie soll zum Frühjahr in Kraft treten.
Belästigungen durch Rauch und Müll vermeiden
Im Mittelpunkt der Maßnahmen steht der Engelsberger Hof. Die Stadt plant, in der Freizeitanlage an der Ohligser Heide ein Grillverbot einzuführen. „Der Engelsberger Hof ist vor allem ein Spielplatz, der den Kindern mit seinem vielfältigen Spiel- und Bewegungsangebot erhalten bleiben soll. Die Lage im schützenswerten Naturraum erfordert Maßnahmen, um das Risiko von Waldbränden zu mindern. Zudem müssen wir Belästigungen beispielsweise durch Rauch und Müll vermeiden. Der Engelsberger Hof muss ein Ort sein, an dem sich Menschen aller Generationen treffen, aufeinander Rücksicht nehmen, sich benehmen“, sagt Oberbürgermeister Daniel Flemm.
„Gleichzeitig sieht die Stadt den gesellschaftlichen Bedarf, bei schönem Wetter mit Freunden oder mit der Familie im Grünen zusammenzukommen und dabei auch gemeinsame Mahlzeiten zu erleben. Im Engelsberger Hof sollen deshalb anstelle der bestehenden Grillplätze feste Picknick-Plätze entstehen“, so der Oberbürgermeister.
Stadt eruiert alternative Grillbereiche
Darüber hinaus eruiert die Verwaltung derzeit geeignete Flächen im gesamten Stadtgebiet, die als Grillbereiche ausgewiesen werden können. Über die Flächen entscheiden die jeweiligen Bezirksvertretungen. Nach der neuen Grillverordnung, die im Rat beschlossen werden soll, soll das Grillen ausschließlich in den gekennzeichneten Bereichen zulässig sein.
Außerdem legt die Verordnung fest, zu welchen Uhrzeiten das Grillen erlaubt ist und wie die Grills beschaffen sein müssen. Sobald im Stadtgebiet die Waldbrand-Gefahrenstufe 4 erreicht wird, ist das Grillen in öffentlichen Grünanlagen generell untersagt. Verstöße gegen die Regelungen wird die Stadt kontrollieren und ahnden.

