SOLINGEN (red) – Wer Anliegen zum Bewohnerparken hat, einen Handwerker- oder Behindertenparkausweis benötigt oder eine Ausnahmegenehmigung zum Einrichten oder Parken in einer Haltverbotszone, muss für den Besuch in der Straßenverkehrsbehörde, Gasstraße 22, vorläufig geänderte Öffnungszeiten beachten. Das teilt jetzt die Stadtverwaltung mit.
Dienststelle bleibt freitags geschlossen
Persönliche Vorsprachen sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 möglich, außerdem donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Freitags bleibt die Dienststelle geschlossen. Wegen eines personellen Engpasses gilt diese Regelung voraussichtlich bis Ende Juni. Bewohnerparkausweise können jederzeit online beantragt werden: Serviceportal