SOLINGEN (red) – Der Parkfriedhof in Gräfrath und der Waldfriedhof in Ohligs, beide unter städtischer Verwaltung, werden gerne zum Spazierengehen genutzt, auch mit dem Hund. Hundehalterinnen und -halter sollten aber unbedingt die Leinenpflicht beachten und zudem ihrer Pflicht nachkommen, Hinterlassenschaften umgehend zu beseitigen. Darauf weist die Stadtverwaltung am Dienstag hin. Es gebe dabei immer wieder Probleme: Hunde würden frei umher laufen, Grabsteine und Gräber würden zunehmend durch Hundekot verunreinigt, die Beschwerden von Angehörigen nähmen zu.
Zusätzliche Hinweisschilder an den Eingängen
Die Mitarbeitenden der Friedhöfe weisen vor Ort immer wieder auf die Leinenpflicht hin, an den Eingängen wurden zusätzliche Hinweisschilder aufgestellt. Hunde müssen auf dem gesamten Friedhofsareal angeleint bleiben, also auch auf großen Wiesenflächen. Gerade in Ohligs stehen dort viele Bäume, unter denen bestattet wird.
Bei persönlicher Ansprache sei die Einsicht aber oftmals gering, berichten die Mitarbeitenden. Immer wieder würde sogar ungehalten und erbost reagiert. Darüber hinaus käme es zu Verstößen vor allem an Wochenenden und außerhalb der üblichen Arbeitszeiten.
Tatbestand der Grabschändung
Vor diesem Hintergrund appelliert die Friedhofsverwaltung nun noch einmal an alle, die dort mit ihren Hunden unterwegs sind, die Tiere unbedingt anzuleinen und damit auch die Würde des Ortes zu berücksichtigen. Sie weist darauf hin, dass die Verunreinigung von Grabanlagen durch Hundekot den Tatbestand der Grabschändung erfüllt. Sollte sich die Situation nicht deutlich verbessern, müsse man über ein Verbot von Hunden auf den Friedhöfen nachdenken, wie es in anderen Städten bereits bestehe, so die Stadt.