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Stadt setzt neue Quarantäne-Regeln ab sofort auch rückwirkend um

Das Rathaus der Klingenstadt Solingen im Herzen der City. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

Das Rathaus der Klingenstadt Solingen im Herzen der City. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

SOLINGEN (red) – Die Stadt Solingen setzt die neuen Quarantäne-Regeln ab sofort auch rückwirkend um. Das hat die Rathaus-Spitze heute entschieden. „Damit orientiert sich die Verwaltung an den Quarantäne-Zeiten, die vergangene Woche in der Bund-Länder-Konferenz verabredet worden sind“, so die Stadtverwaltung. Diese Kriterien seien zwar bereits Ende vergangener Woche angekündigt worden, aber eine rechtliche Regelung dazu liege bis heute nicht vor. „In der Vorwegnahme dieser Bestimmungen wendet Solingen diese Bestimmungen aber bereits an“, teilt das Rathaus am Donnerstag mit. Zunächst geschah dies nur mit Wirkung ab Stichtag 10. Januar, seit heute erfolgt es nun auch rückwirkend.

Wirkung der Vorgaben vorgezogen

„Wir befinden uns in einer Phase, in der die rechtliche Grundlage durch entsprechende Beschlüsse auf Bundesebene fehlt und die Kommunen mit dem Problem allein gelassen werden“, erklärt Gesundheits- und Rechtsdezernent Jan Welzel. „Im Sinne der vielen betroffenen Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt ziehen wir die Wirkung dieser Vorgaben nun bereits vor.“

Insbesondere viele Familien mit Kindern in Kindertagesstätten und in Schulen stünden durch die alten und längeren Quarantäne-Bestimmungen unter großem Druck und hätten darauf vertraut, dass die vergangene Woche neu angekündigten Regeln umgehend wirken, so Welzel weiter. Dem trage man als Stadt Solingen Rechnung. Den Bund fordert das Solinger Rathaus auf, bei diesen Entscheidungen schneller zu handeln, indem erst Ankündigungen erfolgen, wenn rechtssichere und damit verlässliche Grundlagen geschaffen sind. „Das erspart den Menschen viel Unsicherheit und Verärgerung. Und die Kommunen sind dann direkt handlungsfähig“, macht Jan Welzel deutlich.

Überblick über die aktuellen Quarantäne-Regeln

Diese Verfügung gilt bis zur Inkraftsetzung einschlägiger landes- oder bundesrechtlicher Regelungen, längstens aber bis zum 31. Januar 2022.

Zur praktischen Abwicklung sind dem Gesundheitsamt die beiden folgenden Hinweise wichtig:

„In dieser Phase der Pandemie müssen wir jetzt einiges in die Eigenverantwortung der Menschen legen, weil es aufgrund der hohen Infektionszahlen nicht anders zu managen ist“, erklärt Jan Welzel. „Ich bin sicher, dass die Solingerinnen und Solinger damit ganz überwiegend vernünftig und verantwortungsbewusst umgehen werden.“

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