SOLINGEN (red) – Am 8. Januar verschickt die Stadt Solingen rund 9.400 Hundesteuerbescheide für insgesamt 10.740 angemeldete Hunde. Den Bescheiden sind auch die neuen Hundesteuermarken beigefügt, die wieder für die nächsten fünf Jahre (2026 bis 2030) gelten. Die Bescheide dienen vor allem der Information: Fällig wird die Hundesteuer grundsätzlich zum 15. Mai und zum 15. November eines Jahres.
Steuersätze haben sich nicht verändert
Die Steuersätze haben sich nicht verändert und staffeln sich wie folgt: Wer einen Hund hält, zahlt 151,20 Euro, bei zwei Hunden werden 174 Euro pro Hund fällig, bei drei oder mehr Hunden 192 Euro pro Hund. Der Steuersatz für einen gefährlichen Hund (Landeshundegesetz (LHundG NRW)) beträgt 1200 Euro. Steuervergünstigungen sind in bestimmten Fällen möglich, etwa beim Bezug von Sozialleistungen oder bei besonderen Schwerbehinderungen.
Wer einen Hund besitzt, der bisher nicht bei der Stadt steuerlich angemeldet ist, wird dringend darum gebeten, das nachzuholen. Wer unterwegs mit einem nicht gemeldeten Hund angetroffen wird, muss mit einem Bußgeld ab 150 Euro aufwärts rechnen. Außerdem muss das Tier nachversteuert werden – ab dem Zeitpunkt, seitdem es im Haushalt lebt.
Ermittler der Stadt Solingen kontrollieren
Der Stadtdienst Steuern hat regelmäßig Ermittler im Einsatz, die kontrollieren, ob Hunde ordnungsgemäß angemeldet sind. Nachweis ist die gültige Hundemarke, die der Hund sichtbar tragen muss.


































