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Stadt Solingen will Mindestpreisregel für Uber-Fahrten Politik erläutern

Fahrten über die Plattform Uber stehen in Solingen seit Einführung der neuen Mindestpreisregelung verstärkt im Fokus der politischen Debatte. (Symbolfoto: © Proxima Studio / Adobe Stock)

Fahrten über die Plattform Uber stehen in Solingen seit Einführung der neuen Mindestpreisregelung verstärkt im Fokus der politischen Debatte. (Symbolfoto: © Proxima Studio / Adobe Stock)

SOLINGEN (red) – In Solingen gelten seit Anfang November erstmals feste Preisvorgaben für Fahrten, die über Uber oder andere so genannte „Mietwagendienste“ vermittelt werden. Die Stadt hat mit einer Allgemeinverfügung festgelegt, dass diese Fahrten nicht spürbar unter dem regulären Taxitarif liegen dürfen. Damit reagiert sie auf die Sorgen des örtlichen Taxigewerbes, das im Sommer bundesweit und auch in Solingen protestiert hatte. Hintergrund ist die Befürchtung, durch deutlich günstigere Uber-Fahrten wirtschaftlich unter Druck zu geraten. Die Entscheidung wurde in der Politik kontrovers diskutiert und auch in den sozialen Medien äußerten viele Nutzerinnen und Nutzer Unverständnis über die neue Regelung, da sie eine Einschränkung des freien Wettbewerbs sehen und Uber als preisgünstigere Alternative zum Taxi wahrnehmen.

Stadt erklärt Entstehung der Verfügung

Nach der Kommunalwahl hat sich die Zusammensetzung der politischen Gremien verändert. Viele Mitglieder, die heute über das Thema mitentscheiden, waren an der Entstehung der Regelung nicht beteiligt. Aus diesem Grund will die Stadtverwaltung die Grundlagen der Verfügung im kommenden Hauptausschuss noch einmal vollständig erläutern. Eine aktuelle Medienmitteilung beschreibt, wie die Regelung entstanden ist, worauf sie sich stützt und welche Ziele sie verfolgt.

Die Allgemeinverfügung gilt seit Anfang November und regelt die Gebührentarife im Mietwagengeschäft. Erarbeitet wurde sie nach den bundesweiten Taxi-Protesten im Sommer, zu denen auch in Solingen eine Versammlung vor dem Rathaus gehörte. Der zuständige Ordnungsdezernent Jan Welzel hatte nach Abstimmung mit dem damaligen Oberbürgermeister Tim Kurzbach veranlasst, einen Vorschlag für eine neue Regelung ausarbeiten zu lassen. Am 1. Juli informierte Welzel den Haupt- und Personalausschuss über dieses Vorgehen. Das Gremium tagte zu diesem Zeitpunkt noch in der alten politischen Besetzung, die durch die Kommunalwahl im September verändert wurde.

Informationsbedarf durch neue Mitglieder in den Gremien

Der neue Oberbürgermeister Daniel Flemm und Dezernent Jan Welzel haben sich deshalb darauf verständigt, die Grundlagen der inzwischen geltenden Regelung in der Sitzung des Hauptausschusses am 16. Dezember erneut vorzustellen.

Welzel erklärt, dass sich in der öffentlichen Diskussion zeige, dass vor allem neue Mandatsträgerinnen und Mandatsträger nicht mit allen Einzelheiten vertraut seien. Wörtlich sagt er: „In der aktuellen Diskussion, die im Mietwagen- und im Taxi-Geschäft ebenso zu verfolgen ist wie in den Medien, zeigt sich, dass vor allem neue Mandatsträgerinnen und Mandatsträger noch nicht mit allen Einzelheiten vertraut sind. Aus diesem Grund möchten wir an dieser Stelle ein Informationsangebot unterbreiten und setzen das Thema deshalb auf die Tagesordnung.“

Befürchtungen mit einem konkreten Vorschlag begegnen

Es gehe darum, den Fraktionen die Entstehung, die Inhalte und die Zielsetzung der Regelung transparent darzulegen. Welzel betont: „Die Entscheidung über das weitere politische Vorgehen liegt wie stets bei den politischen Gremien dieser Stadt.“

Mit Blick auf die Situation im Sommer ergänzt Welzel außerdem: „Die Proteste haben gezeigt, in welch großer Sorge sich die Taxi-Unternehmen und ihre Beschäftigten befinden. Es war daher erforderlich, diesen Befürchtungen mit einem konkreten Vorschlag zu begegnen.“ Aus diesem Grund sei auch in der damaligen Besetzung des Hauptausschusses darüber beraten worden.

Jan Welzel ist Beigeordneter für Bürgerservice, Recht, Ordnung und Soziales der Stadt Solingen. (Foto: © Bastian Glumm)

Rechtliche Grundlage und Ziel der Mindestpreisregelung

Die Stadt stützt die Verfügung auf das Personenbeförderungsgesetz und auf ein Urteil des Leipziger Verwaltungsgerichts aus dem November 2024, an dem sich Solingen orientiert. Ziel ist es, innerhalb des Stadtgebiets vergleichbare Wettbewerbsbedingungen zwischen Taxi- und Mietwagenverkehr zu schaffen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass Kontrollen Grenzen haben, weil viele „Mietwagenanbieter“, wie Uber, von außerhalb ein- und ausfahren und dort keine entsprechenden Regelungen gelten.

Taxi-Tarife werden regelmäßig überprüft. Für „Mietwagenfahrten“ gilt dies bislang nur in wenigen deutschen Städten. Solingen unterstützt deshalb die Forderung nach einer bundesweiten Regelung. Von zentraler Bedeutung für die wirtschaftliche Kalkulation sei der verbindliche Mindestlohn. Die Stadt hält es deshalb für notwendig, diese Vorgabe auch im Mietwagengeschäft abzubilden.

Sorge um die wirtschaftliche Grundlage des Taxi-Gewerbes

Welzel warnt, was ohne solche Vorgaben passieren könnte. „Andernfalls wird die wirtschaftliche Grundlage des Taxi-Gewerbes als eines der Standbeine des öffentlichen Verkehrs ausgehöhlt“, sagt er. Und weiter: „Es geht hier um die Existenz eines ganzen Gewerbes.“

Die Stadt Solingen leistet nach eigener Einschätzung mit der Allgemeinverfügung den Beitrag, der ihr möglich sei, um mehr Wettbewerbsgleichheit zu fördern. Das Verwaltungsgericht Leipzig habe bestätigt, dass eine Tarifregelung für das „Mietwagengeschäft“ zulässig sei, wenn sie auf einer nachvollziehbaren und sachlich begründeten Datengrundlage beruhe und wenn der Abstand zum Taxitarif gewahrt bleibe.

Warum Solingen den Satz von 91 Prozent festgelegt hat

In der Solinger Allgemeinverfügung wurde für den Mietwagenbetrieb bewusst ein Tarif von 91 Prozent des gültigen Taxi-Tarifs gewählt. Dieser Wert orientiert sich direkt am Leipziger Urteil. Welzel erklärt, der Satz liege deutlich unterhalb des Taxi-Tarifs und wahre damit den erforderlichen Abstand zwischen beiden Verkehrsformen. Gleichzeitig stelle er sicher, dass Mietwagenunternehmen wirtschaftlich tragfähig arbeiten könnten, ohne das Taxi-Gewerbe zu unterbieten oder zu verdrängen.

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