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Stadt verschickt wieder Gebührenbescheide

Das Rathaus der Klingenstadt Solingen im Herzen der City. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

Das Rathaus der Klingenstadt Solingen im Herzen der City. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

SOLINGEN (red) – Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes vom 17. Mai 2022 zur Berücksichtigung von Abschreibungen und Zinsen bei Abwassergebühren hatten die Technischen Betriebe Solingen (TBS) zunächst die Erstellung weiterer Bescheide gestoppt. Geplant war, die Gebühren aufgrund der neuen Rechtslage anzupassen und dann zeitnah neue Bescheide zu versenden. Die beklagte Stadt Oer-Erkenschwick hat jedoch Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben. Damit hat das Urteil zunächst keine Bestandskraft und die genaue Rechtslage ist weiterhin unklar.

Nebenkostenabrechnung für Mieter

Eine weitere Aussetzung und somit zeitliche Verzögerung der Abwassergebühren wäre jedoch „problematisch und ärgerlich – insbesondere für Vermieter“, so das Rathaus. Sie benötigen demnach vor allem die Schmutzwassergebühren, um die Nebenkostenabrechnung für Mieter zusammenzustellen. Darüber hinaus möchten viele Eigentümer Klarheit über die entstandenen Gebühren und ihre damit verbundene Zahlungsverpflichtung haben, so die Stadtverwaltung weiter.

Die TBS kämen deshalb dem Wunsch vieler Solinger Bürger nach. Ende Juli beginnen sie wieder mit dem Versand der Gebührenbescheide; auf Grundlage der aktuellen Gebührensatzung. Diese Bescheide sind jedoch zunächst vorläufig. Nach Klärung der Rechtslage wird der dann korrekte Gebührensatz neu berechnet und die Bescheide werden automatisch korrigiert. Ein Widerspruch ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

Kalkulation unter Berücksichtigung der gültigen Rechtslage

Die Gebühren für das kommende Jahr werden dann unter Berücksichtigung der gültigen Rechtslage kalkuliert, betont die Stadtverwaltung.

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