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Stadtverwaltung schreibt Trödelmärkte aus

Im kommenden Jahr wird es in Solingen wieder zahlreiche Trödelmärkte geben. Veranstalter können sich dafür bis zum 30. November bei der Stadtverwaltung bewerben. (Archivfoto: B. Glumm)

Im kommenden Jahr wird es in Solingen wieder zahlreiche Trödelmärkte geben. Veranstalter können sich dafür bis zum 30. November bei der Stadtverwaltung bewerben. (Archivfoto: B. Glumm)

SOLINGEN (red) – Auch im kommenden Jahr werden in der gesamten Klingenstadt wieder zahlreiche Trödelmärkte stattfinden. Die Stadtverwaltung (Submissionsstelle 25-2, 42601 Solingen) nimmt bis zum 30. November Bewerbungen von Veranstalterinnen und Veranstaltern entgegen. Am Donnerstag wird die Ausschreibung im Amtsblatt veröffentlicht werden.

Hier sind die Termine:

Mitte: 5. März, 2. April, 30. April oder 1. Mai (Feiertag – Tag der Arbeit), 28. Mai, 25. Juni, 23. Juli, 20. August, 17. September, 15. Oktober, 12. November

Wald: 12. März, 9. April, 7. Mai, 4. Juni oder 5. Juni (Pfingstmontag), 2. Juli, 30. Juli, 27. August, 24. September

Ohligs/Aufderhöhe: 16. April oder 17. April (Ostermontag), 1. Juni, 9. Juli, 6. August, 3. September, 1. Oktober oder 3. Oktober (Feiertag – Tag der Deutschen Einheit)

Höhscheid: 23. April, 14. Mai, 18. Juni, 16. Juli, 13. August, 8. Oktober

Gräfrath: 26. Februar, 26. März, 22. Oktober, 3. Dezember

Ausschreibung im Amtsblatt am 10. November

Die Ausschreibung wird im Amtsblatt der Stadt Solingen am kommenden Donnerstag veröffentlicht. Bewerbungen müssen eine Beschreibung der Firma, die gewünschten Orte und Termine enthalten sowie ein Ausstellerverzeichnis mit Branchenangabe. Wer sich zum ersten Mal bewirbt, muss die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen (mit Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauszug, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes, Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts sowie Gewerbeanmeldung als „Veranstalter bzw. Durchführung von Veranstaltungen“). Wenn mehrere Bewerbungen auf einen Termin vorliegen, wird auf eine gleichmäßige Berücksichtigung der Bewerberinnen und Bewerber geachtet. In Zweifelsfällen entscheidet das Los.

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