SOLINGEN (red) – Wer einen Umzug nicht verschieben kann, weil die alte Wohnung gekündigt und die neue gemietet ist, muss den Umzug unbedingt zuvor beim Ordnungsamt der Stadt Solingen melden. Dafür gilt die Mailadresse: av@solingen.de. Hintergrund ist die aktuelle Coronakrise mit ihren hohen Ansteckungsgefahr, als Grundlage gilt eine Verfügung der Stadt Solingen vom 24. März.
Auf Hygiene achten und Abstand halten
Umzugshelferinnen und -helfer müssen mit Namen und Adressen genannt werden, damit die Kontakte im Falle einer möglichen Ansteckung nachverfolgt und Personen wenn nötig in Quarantäne geschickt werden können. Beim Umzug selbst gilt wie überall sonst: auf Hygiene achten und Abstand voneinander halten.
Wörtlich heißt es in der Verfügung:
„Umzüge mit Bezug zum Stadtgebiet Solingen sind dem Stadtdienst 32 anzuzeigen; die Umzüge müssen unabweislich sein. Die Namen der an dem Umzug Beteiligten sind in der Anzeige mitzuteilen (Möglichkeit der infektionsschutzrechtlichen Nachvollziehbarkeit). Die Umzüge dürfen als Auflage nur unter strikter Beachtung der Hygienevorschriften und Abstände erfolgen. Diese Verfügung tritt zum 24. März 2020 in Kraft und gilt bis zum 19. April 2020
Begründung
Die Coronaerkrankung stellt sich als Pandemie dar. Die zum 24. März 2020 in Kraft getretene CoronaschutzVO (CoronaSchVO) findet zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Solingen Anwendung. Insoweit sind auch Umzüge in dem hier dargestellten Rahmen zu reglementieren. Bei der Unabweisbarkeit ist insbesondere auf bereits gekündigte und neu abgeschlossene Mietverhältnisse vor dem 24. März 2020 abzustellen.“