SOLINGEN (red) – Die Inobhutnahme eines Säuglings durch das Jugendamt, die in diesem Jahr lange Aufsehen erregte, ist am Mittwoch vor dem Familiengericht zu einem Abschluss gekommen. Für die Betreuung des Kindes, das schon seit einigen Monaten wieder bei den Eltern lebt, hob die Richterin sämtliche verbliebenen Auflagen auf. Sie ordnete lediglich an, dass nach drei Monaten noch einmal eine Überprüfung stattfinden muss. Dann werden Berichte des Kinderarztes und der Hebamme ans Jugendamt und von dort ans Gericht weitergeleitet.
Gericht sieht keine Kindeswohlgefährdung
Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass das Gericht aktuell keine Kindeswohlgefährdung mehr feststellen kann. Das Urteil setzt die Linie fort, die bereits das Oberlandesgericht (OLG) im Frühsommer eingeschlagen hatte. Dort war verfügt worden, das Kind fortan nicht mehr von Pflegeeltern betreuen zu lassen, sondern in die Hände der leiblichen Eltern zurückzugeben. Dies geschah allerdings noch unter Auflagen mit weiterhin sehr engmaschiger Betreuung durch das Jugendamt und den Kinderarzt. Das erscheint der Richterin nun nicht länger notwendig. Die Eltern konnten deutlich machen, dass es seit dem OLG-Beschluss keine Vorkommnisse gegeben hat.
In der Verhandlung am Mittwoch ließ das Gericht einen unabhängigen medizinischen Gutachter sehr lange und ausführlich berichten. Dieser erklärte, dass nachträglich keine seriöse Einschätzung zu treffen sei, wie sich der Säugling die Verletzungen zugezogen habe, die kurz nach der Geburt im Dezember 2017 im Klinikum Solingen festgestellt worden waren. Diese könnten durch ein Geburtstrauma verursacht worden sein. Aber ebenso sei auch möglich, dass es sich um ein Schütteltrauma gehandelt habe.
Baby wurde in eine Pflegefamilie gegeben
Weil eine Gefährdung damals nicht zweifelsfrei auszuschließen war, hatte das Jugendamt mit Blick auf das Kindeswohl keinen Ermessensspielraum und entschied, das Baby bis zur Klärung des Sachverhalts in eine Pflegefamilie zu geben. Dieses Vorgehen wurde zwischenzeitlich durch vorläufige Beschlüsse des Familiengerichts sowie auch durch das Oberlandesgericht bestätigt und für absolut berechtigt erklärt.
Die Eltern protestierten dennoch massiv gegen die Inobhutnahme und klagten gegen die Stadt. Nach der erfolgreichen Beschwerde beim Oberlandesgericht im Frühsommer erhielten sie das Baby zurück. Die damit verbundenen Auflagen wurden bereits vor einigen Wochen gelockert, als endlich das vom Familiengericht beauftragte unabhängige medizinische Gutachten vorlag. Am Mittwoch wurden nun auch diese Auflagen aufgehoben. „Wir freuen uns für die Familie, dass diese jetzt wieder vereint ist und dass es dafür nun auch eine rechtssichere Grundlage gibt“, erklärt Pressesprecher Thomas Kraft für die Stadtverwaltung.