SOLINGEN (red) – Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf hat der Stadt Solingen Recht gegeben. Damit steht dem verkaufsoffenen Sonntag am 4. März in Ohligs nichts mehr im Wege. Die Gewerkschaft Verdi hatte gegen den Beschluss des Rates geklagt. Dem folgte das Gericht nicht, es lehnte den Antrag als unbegründet ab. Der Rat habe die Vorgabe des Anlassbezuges beachtet. Verkaufsoffene Sonntage dürfen nämlich nur aus Anlass einer Veranstaltung durchgeführt werden, die mehr Besucherinnen und Besucher anzieht als die geöffneten Läden.
Prognose der Besucherzahlen sei nachvollziehbar
Diese Voraussetzung sah das Gericht beim Ohligser Frühlingserwachen mit Büchermarkt ebenso wie die Stadt Solingen als erfüllt an. Die Prognose der Besucherzahlen sei nachvollziehbar. Der Solinger Ordnungsdezernent Jan Welzel freut sich über diesen Entscheid: „Es zeigt sich, dass eine verantwortungsvolle Entscheidung in diesem schwierigen Feld Bestand hat.“ Ziel bleibe aber weiterhin die einvernehmliche Einigung mit allen Beteiligten am Runden Tisch.