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Verstöße am Wipperkotten: Kreis mahnt zu mehr Rücksicht

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Der Wipperkotten ist eine aus dem 17. Jahrhundert stammende Doppelkottenanlage. (Foto: © Bastian Glumm)
Der Wipperkotten ist eine aus dem 17. Jahrhundert stammende Doppelkottenanlage. (Foto: © Bastian Glumm)

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LEICHLINGEN (red) – In den vergangenen Wochen ist es am Wipperkotten und im angrenzenden Naturschutzgebiet entlang der Wupper vermehrt zu unerlaubtem Verhalten gekommen. Der Rheinisch-Bergische Kreis ruft deshalb alle Besucherinnen und Besucher eindringlich dazu auf, sich an die geltenden Regeln zu halten.

Wipperkotten: Baden in der Wupper nimmt zu

Immer häufiger wird das denkmalgeschützte Wehr betreten, Steine werden entnommen oder umgelagert, sensible Uferbereiche betreten und die Tierwelt gestört. Auch das Baden in der Wupper – das an dieser Stelle verboten ist – nimmt zu. Solche Eingriffe können sowohl das historische Bauwerk als auch das ökologische Gleichgewicht in der geschützten Flusslandschaft dauerhaft schädigen.

„Diese Eingriffe – auch wenn sie meist nicht in böser Absicht erfolgen – können sowohl das Denkmal selbst als auch das ökologische Gleichgewicht der Umgebung empfindlich gefährden“, warnt die Kreisverwaltung.

Wichtiger Rückzugsraum für störungsempfindliche Arten

Das Wehr des Wipperkottens besteht aus lose aufgeschichteten Bruchsteinen und dient dazu, das Wasserrad mit ausreichend Wasser zu versorgen. Schon das Entfernen einzelner Steine beeinträchtigt die Funktionalität und beschädigt das Denkmal. Gleichzeitig handelt es sich bei der Umgebung um ein ausgewiesenes Naturschutzgebiet, das Teil des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 ist.

Dort finden seltene und störungsempfindliche Arten wie Eisvögel, Flussuferläufer oder auch die Groppe einen wichtigen Rückzugsraum. Werden Flussufer oder -bett betreten, kann das zu nachhaltigen Schäden an ihren Brut- und Laichplätzen führen.

Gemeinsamer Appell: Das Wehr darf nicht betreten werden

Der Kreis, die Stadt Leichlingen und die Stadt Solingen appellieren gemeinsam: Das Wehr darf nicht betreten werden, das Ufer ist tabu, Baden ist verboten und Müll muss mitgenommen und ordnungsgemäß entsorgt werden. Legale Bademöglichkeiten bestehen etwa im Blütenbad Leichlingen sowie an mehreren Talsperren der Region.

Zur Überwachung der Schutzmaßnahmen finden regelmäßige Kontrollen vor Ort statt.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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