SOLINGEN (red) – In Absprache mit dem Stadtdienst Gesundheit lockern die drei Solinger Kliniken ihre in den vergangenen Wochen coronabedingt eingeschränkten Besuchsregelungen. Das teilt am Mittwoch die Stadtverwaltung mit. Im Städtischen Klinikum dürfen Patienten, die in stationärer Behandlung sind, ab sofort täglich zwei Besucher empfangen – entweder gleichzeitig für die Dauer von einer Stunde oder nacheinander. In diesem Fall können Patienten insgesamt zwei Stunden am Tag mit ihren Angehörigen verbringen.
Ausnahmen in bestimmten Bereichen
Aus hygienischen Gründen und für das Einlassprozedere wäre es ratsam, dass es sich möglichst um dieselbe Person handelt, so das Rathaus. Diese Regelung gilt für alle Stationen, auch für die Palliativstation. Eine Ausnahme sind weiterhin die Intensivstationen, wo nach wie vor eine individuelle Anmeldung erforderlich ist. Die Ausdehnung der Besuchszeiten ist darüber hinaus im Bereich der Kinderklinik möglich.
Auch bei Patienten, die im Sterben liegen, werden auf allen Stationen Ausnahmen gemacht. Gebrechliche ambulante Patienten, die ins Klinikum zu Behandlungen oder Untersuchungen kommen, können ab sofort mit einer Begleitperson in den entsprechenden Fachbereich kommen.
Das Krankenhaus Bethanien verfährt weitestgehend wie das Städtische Klinikum – abgesehen von der Intensivstation, für die die neuen Besuchsregeln auch gelten, und der Kinderklinik, die es in Aufderhöhe nicht gibt. Als Fachklinik für Lungenerkrankungen gilt in Bethanien allerdings weiterhin die eingeschränkte Besuchsregelung für Patienten, die eine bestätigte oder den Verdacht auf eine Covid-Infektion haben.
Besucherdaten werden an der Pforte erfasst
In der St. Lukas Klinik hat das Direktorium folgende Besuchsregelungen verabschiedet, die ab dem 2. Juni gelten: Besuche sind im Zeitraum zwischen 14 und 16 Uhr möglich, allerdings nur ein Besucher pro Tag und Stunde. Die bisherigen Ausnahmen (begleitete Kinder und palliative Patienten) bleiben bestehen. In allen drei Kliniken werden die Besucherdaten an der Pforte erfasst, und innerhalb der Häuser müssen alle Personen eine Mund-Nase-Maske tragen.