SOLINGEN (mh) – Was viele Menschen im Alltag der Corona-Pandemie bereits ganz selbstverständlich praktizieren, gilt seit dem 28. April auch im Straßenverkehr: Mit der Novellierung der Straßenverkehrsordnung müssen Verkehrsteilnehmer, die innerorts Radfahrer überholen wollen, dabei mindestens 1,50 Meter Sicherheitsabstand halten. Außerorts sind es sogar 2 Meter Sicherheitsabstand.
Novellierung der Straßenverkehrsordnung
Die Beamten der Verkehrsunfallprävention Wuppertal machen in dieser Woche mit einer besonderen Aktion darauf aufmerksam. Daniela Berghaus und Ulrich Schmidt vom Solinger Team der Verkehrssicherheitsberater sind in den nächsten Tagen mit ihren Rädern im Stadtgebiet unterwegs. Auf den Gepäckträgern prangen großflächig Hinweise auf den 1,50 Meter-Mindestabstand. Die Beamten wollen damit auf die neue Regel in der StVO aufmerksam machen und mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen.
„Bislang kommt der Test wirklich gut an“, sagt Daniela Berghaus. „Die Autofahrer sind wirklich rücksichtsvoll und halten den Abstand auch ein.“ Natürlich trägt die Aufschrift „Polizei“ auf den Warnwesten ihren Teil dazu bei. Trotzdem sind die Verkehrsexperten überzeugt, dass die Kfz-Lenker mittlerweile sensibler würden. Obendrein tragen beide auffällige Sicherheitskleidung und sind dadurch schon von weitem gut zu sehen. Großes Lob gibt es von den Radfahrern. „Sie sind von der Aktion natürlich begeistert“, so Berghaus. Verständlich, denn es bedeutet erheblich mehr Schutz für die Zweiradfahrer.
Nachfrage nach E-Bikes sprunghaft gestiegen
Uli Schmidt weiß zu berichten, dass der Fahrradhandel, insbesondere die Nachfrage nach E-Bikes, sprunghaft angestiegen ist. „Wir haben bei den örtlichen Händlern nachgefragt“, berichtet der Polizist. „Der Verkauf von E-Bikes hat erheblich zugenommen. Die Werkstätten sind ebenfalls derzeit mehr als ausgelastet.“ Die Corona-Pandemie hat eben auch Auswirkungen auf das Freizeitverhalten. Anscheinend holen viele Menschen ihre Räder wieder aus dem Keller. Das führt zu einer beachtlichen Zunahme von Radfahrern im Straßenverkehr.
„Der Abstand von 1,50 Meter gilt für Autofahrer, die Radfahrer überholen. Beim Stillstand, beispielsweise vor einer Ampel reicht normalerweise eine Fahrradlänge aus, dass sich der Zweiradfahrer nicht bedrängt fühlt“, erläutert Schmidt und betont nochmal ausdrücklich, dass vor allem der seitliche Abstand eine große Rolle spiele. Auch bei Fußgängern bleibt die Aktion nicht unbemerkt. So hörten die beiden Polizeiradler im Vorbeifahren, wie jemand lachend rief: „Guck mal, da gilt auch 1 Meter 50.“
1,50 Meter Sicherheitsabstand – fast schon ein geflügeltes Wort
Bis zum Ende dieser Woche wollen Berghaus und Schmidt mit ihren Hinweisschildern unterwegs sein. Aber auch danach werden die Schilder nicht von den Rädern entfernt, so dass sie künftig immer präsent sind.