SOLINGEN (red/bgl) – Am Dienstag wurde es bereits angekündigt, die neue Allgemeinverfügung der Stadt Solingen ist seit heute in Kraft. Zu den ohnehin schon bestehenden Flächen im Solinger Stadtgebiet, wie unter anderem den Fußgängerzonen in Mitte, Wald und Ohligs, kommen heute weitere Bereiche in der Stadt dazu, wo verpflichtend ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss.
Maskenpflicht auch abseits der Fußgängerzonen
Dabei handelt es sich um die Busbahnhöfe in Mitte und Ohligs sowie dem stark frequentierten Abschnitt der Mummstraße und der Kölner Straße zwischen Clemens-Galerien und Graf-Wilhelm-Platz sowie dem Ohligser Marktplatz und der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Kirche Wald und Walder Rathaus.
Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 1. November
Die Stadtverwaltung veröffentlichte heute Kartenmaterial, aus dem hervorgeht, wo genau man eine Maske tragen muss und wo nicht. Grundsätzlich unterstreicht das Rathaus jedoch den dringenden Rat: „Wenn es eng wird, Maske auf!“. Die aktuelle Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 1. November. Wir halten Sie auf dem Laufenden.