SOLINGEN (red) – Aufgrund der weiter gelockerten Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen entfallen Einschränkungen für die städtischen Friedhöfe. So können die Trauerhallen und Trauerräume auf dem Parkfriedhof in Gräfrath (Wuppertaler Straße) sowie auf dem Waldfriedhof in Ohligs (Hermann-Löns-Weg) ab sofort wieder stündlich gebucht werden. Das teilt jetzt die Stadtverwaltung mit.
Begrenzung der Trauergäste entfällt
Auch die Begrenzung der Zahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Bestattungen auf maximal 50 Personen entfällt. Die wieder eröffnete Kapelle auf dem Burg-Friedhof an der Solinger Straße kann ab sofort ebenfalls uneingeschränkt genutzt werden.
Die Maskenpflicht in Trauerräumen und in Kapellen bleibt bis zum Sitzplatz weiterhin bestehen. Bei großen Trauergesellschaften bitten die Technischen Betriebe Solingen (TBS) die Trauergäste, auch während der Trauerfeier eine medizinische Maske zu tragen – sofern kein ausreichender Abstand eingehalten werden kann.
3-G-Regelung gilt weiterhin und wird kontrolliert
Die 3-G-Regelung gilt weiterhin und wird an den Eingängen kontrolliert. Da es aufgrund der Kontrolle zu längeren Wartezeiten kommen kann, bitten die TBS die Trauergesellschaften um entsprechend frühzeitiges Erscheinen.