SOLINGEN (red) – Das Phänomen „Enkeltrick“ ist der Polizei schon mehrere Jahre bekannt. Täter rufen dabei vornehmlich ältere Menschen unter dem Vorwand an, ein Verwandter/Bekannter in einer Notlage zu sein und dringend Bargeld zu benötigen. Um den Druck zu erhöhen folgen meist mehrere Telefonanrufe von angeblichen Polizisten oder Staatsanwälten, die die Notwendigkeit nach einem größeren Bargeldbetrag untermauern. Das Bargeld soll anschließend an einen Boten übergeben werden.
Kunde wollte fünfstelligen Betrag abheben
Auch bei der Stadt-Sparkasse in Solingen hat sich vergangene Woche ein derartiger Fall ereignet. Ein Kunde der Geschäftsstelle Gräfrath hat kurz nach Geschäftsschluss durch Klopfen im Foyer auf sich aufmerksam gemacht. Der anwesenden Mitarbeiterin hat er anschließend erklärt, dass er umgehend einen mittleren fünfstelligen Betrag abheben müsse, um seiner Enkelin zu helfen, die einen Unfall verschuldet haben soll.
Da die Mitarbeiterin aufgrund der Eilbedürftigkeit und des hohen Betrages misstrauisch geworden ist, hat sie mit dem Kunden vereinbart, gemeinsam die Enkelin anzurufen und sich den Sachverhalt erneut bestätigen zu lassen. Die angerufene Verwandte klärte auf, dass sie nicht hinter den Anrufen stecke und hat sich umgehend auf den Weg zur Sparkasse gemacht, um ihren Großvater abzuholen und zu beruhigen. So konnte der Betrug vereitelt und ein Vermögensschaden abgewendet werden.
Nicht immer kann der Betrug durch aufmerksame Sparkassenmitarbeiter vereitelt werden. Die Polizei rät jedem, der einen ähnlich gelagerten Anruf erhält:
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer als Vertreter von Polizei, Krankenhaus, Staatsanwaltschaft oder anderen öffentlichen Stellen ausgeben und dramatische Notlagen schildern.
- Man sollte sich nie ausfragen lassen und auflegen, sobald der Anrufer Geld oder
Wertsachen fordert. - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertgegenstände an unbekannte
Personen. - Beenden Sie sofort das Gespräch, wenn Sie nach Geld oder Wertgegenständen gefragt werden, wenn die 110 mit einer Vorwahl oder ohne im Display erscheint und/oder wenn der unbekannte Anrufer Sie zur Verschwiegenheit auffordert. Erstatten Sie Strafanzeige.