SOLINGEN (red) – Ab kommenden Montag, 24. April, bis Sonntag, 30. April, und erneut zwischen Montag, 8. Mai, und einschließlich Sonntag, 21. Mai, findet die zweite diesjährige Erhebung der sogenannten Fremdnutzer durch den Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Solingen als auch die Zählung der Schwerbehinderten in Bussen statt. Bei der Fremdnutzererhebung werden die bei anderen Verkehrsunternehmen erworbenen aber in Solingen genutzten Fahrausweise gezählt. Dadurch werden die Ausgleichsbeträge zwischen den einzelnen Verkehrsunternehmen aber auch Verkehrsverbünden ermittelt.
Zählung wird elektronisch durchgeführt
Diese Zählung wird elektronisch durchgeführt. Sämtliche Fahrausweise in Form von Chipkarten müssen dazu von einem Zählgerät eingelesen und alle anderen Fahrkarten manuell in das Zählgerät eingegeben werden. Aufgrund des neuen Zählsystems kann es gegebenenfalls zu Verzögerungen im Linienverkehr kommen. Ebenfalls wird gezählt, wie viele der Fahrgäste in Solingen mit einem Schwerbehindertenausweis unterwegs sind.
Prüfer müssen Beiblatt und Wertmarke einsehen können
Dabei ist wichtig, dass die Ausweise nicht nur vorgezeigt werden, sondern die Prüfer auch das Beiblatt inklusive der gültigen Wertmarke einsehen können. Aufgrund dieser geprüften Anzahl errechnet sich der „Schwerbehindertenanteilssatz“ aus dem Erstattungsansprüche gegenüber dem Land NRW abgeleitet werden.