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Aufderhöhe: Etappenerfolg auf dem Weg zum Freizeitgelände

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Die Stadt Solingen hat ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Umsetzung des Freizeitgeländes in Aufderhöhe auf dem Gelände des ehemaligen Freibads erreicht. (Foto: © Bastian Glumm)
Die Stadt Solingen hat ein wichtiges Etappenziel auf dem Weg zur Umsetzung des Freizeitgeländes in Aufderhöhe auf dem Gelände des ehemaligen Freibads erreicht. (Foto: © Bastian Glumm)
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SOLINGEN (red) – Bei der Entwicklung des Freizeitgeländes Aufderhöhe feiert die Stadt Solingen einen wichtigen Etappenerfolg. Denn im Berufungsverfahren urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf am Mittwoch für das Rathaus. Demnach wird die Berufung eines Klägers abgewiesen. Dieser war im Sommer bereits in erster Instanz vor dem Landgericht gescheitert. Der Kläger, es handelt sich um eine Firma, hatte ein vergaberechtliches Vorgehen für die Nutzungsüberlassung des ehemaligen Freibadgeländes gefordert.

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Er wollte auf diesem Wege die vertragliche Vereinbarung zur Überlassung an den Förderverein „Freizeitpark Aufderhöhe“ anfechten. Dem folgte das Gericht jedoch nicht und zog somit einen Schlussstrich unter die juristische Auseinandersetzung. Die Urteilsbegründung steht noch aus und wird in den kommenden Wochen erwartet.

Verfahren zügig vorantreiben

„Wir sind sehr froh über diese Entscheidung“, zeigt sich Stadtdirektor und Baudezernent Hartmut Hoferichter erleichtert. Die Stadt hatte dem Urteilsspruch allerdings mit großer Zuversicht entgegengesehen. Damit sei eine wichtige Hürde genommen und wertvolle Zeit gewonnen, erklärt er. Die Stadt Solingen wolle das Verfahren nun zügig vorantreiben. Während das gerichtliche Verfahren lief, waren dem Rathaus die Hände gebunden.

Ziel der Verwaltung ist es, bereits im Frühjahr mit den ersten vorbereitenden Baumaßnahmen am Josefstal beginnen zu können. (Foto: © Bastian Glumm)
Ziel der Verwaltung ist es, bereits im Frühjahr mit den ersten vorbereitenden Baumaßnahmen am Josefstal beginnen zu können. (Foto: © Bastian Glumm)

„Jetzt können die ausverhandelten Verträge und der Bebauungsplan der Politik im ersten Quartal des kommenden Jahres zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden“, sagt Hoferichter. „Unser Ziel ist es, dass schon ab dem Frühjahr mit ersten vorbereitenden Arbeiten auf dem Gelände begonnen werden kann.“ Aus der Politik gibt es breite Unterstützung für die Pläne für einen neuen Freizeitpark.

Signal für den wachsenden Stadtteil Aufderhöhe

Oberbürgermeister Tim Kurzbach sieht im Urteil des Oberlandesgerichtes ein wichtiges Signal für den wachsenden Stadtteil Aufderhöhe. „Damit entsteht eine attraktive Perspektive für die Jugend“, sagt der Stadtchef. „Endlich kommt wieder Bewegung in dieses wichtige Vorhaben.“ Gerade junge Familien zögen verstärkt nach Aufderhöhe und hätten sich dort auch in den vergangenen Jahren angesiedelt.

„Denen müssen wir etwas bieten“, sagt der OB. Seit seinem Amtsantritt macht er sich dafür stark, Solingen als Wohnstandort für Familien noch attraktiver zu machen. „Aufderhöhe spielt dabei eine herausragende Rolle. Mit der nun gestärkten Aussicht auf den Freizeitpark gewinnt dieser Stadtteil noch mehr“, betont der Oberbürgermeister.

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Dieser Beitrag stammt von unserer Redaktion.

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