SOLINGEN (red) – Die Stadtverwaltung hat mit den drei Solinger Krankenhäusern eine „einvernehmliche Vereinbarung“ getroffen, so das Rathaus in einer aktuellen Mitteilung: Grundlage ist der weiterhin geltende Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums. Danach halten die Kliniken bis auf weiteres an den strengen Besuchsbeschränkungen fest. Darauf haben sich das Städtische Klinikum, die St. Lukas Klinik und die Lungen-Fachklinik Bethanien zusammen mit dem Gesundheitsamt der Stadt Solingen in einem Gespräch erneut verständigt. Anlass waren die gelockerten Besuchsmöglichkeiten in den Alten- und Pflegeheimen, die ab diesem Wochenende gelten. Zuletzt hatte es in den Krankenhäusern bei Besucherinnen und Besuchern Irritationen gegeben.
Grundsätzliches Besuchsverbot bleibt
In den Kliniken gilt damit weiterhin das grundsätzliche Besuchsverbot. Denn es bestehe Einvernehmen darüber, dass das Risiko für Patientinnen und Patienten sowie für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin als hoch einzuschätzen sei, so die Stadtverwaltung. Da der Schutz dieser Personengruppen nach wie vor oberste Priorität genieße, bleiben die Krankenhäuser bei ihren strengen Vorgaben. Keine Einschränkung gibt es in der Kinderklinik des Städtischen Klinikums. Und auch im Kreißsaal dürfen Väter bei der Geburt dabei sein.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt haben sich die Klinik-Leitungen dazu verpflichtet, bis Ende Mai überarbeitete Konzepte zu erstellen. Ende Mai wird die Situation dann neu bewertet. Die Kplus Gruppe, zu der die St. Lukas Klinik gehört, wird ihre Regelungen bis dahin auch in den Krankenhäusern in Haan, Hilden und Langenfeld umsetzen.
Ausnahmen bei Intensiv- und Palliativstationen
Als Ausnahme haben die Solinger Krankenhäuser folgende Besuchsregeln für ihre Intensivstationen sowie für Palliativpatienten vereinbart: Hier ist jeweils ein Besucher pro Tag und pro Patientin / Patient für die Dauer von einer Stunde erlaubt.