SOLINGEN (red) – Die Corona-Impfverordnung des Bundes sieht vor, dass sich bis zu zwei Kontaktpersonen von Schwangeren jetzt impfen lassen können. Darauf weist die Stadtverwaltung am Donnerstag hin. Wer das sein soll, bestimmen die Schwangeren selbst.
Mutterpass muss vorgelegt werden
Den Mutterpass oder eine ärztlichen Bescheinigung müssen sie vorlegen. Termine können über die behandelnde Frauenärztin/den Frauenarzt vereinbart werden oder über das Impfzentrum, Telefon 290-2300.