SOLINGEN (red) – Das Land Nordrhein-Westfalen hat präzisiert, wie die Corona-Schutz-Verordnung (CoronaSchVO) verstanden werden soll. Auch in Solingen dürfen deshalb wie im ganzen Bundesland die Eisdielen ab sofort wieder ihren Außer-Haus-Verkauf öffnen. Das teilt am Donnerstag die Stadtverwaltung mit. Dabei müssen sie allerdings die Hygiene- und Abstandsregeln beachten. Das bedeutet, dass Eis in Waffelhörnchen Tabu sind.
Schlecken erst nach 50 Metern erlaubt
Und auch Becher dürfen nicht einfach über den Thresen gereicht, sondern müssen verpackt werden. Auch dann darf man noch nicht gleich losschlecken. Das ist erst nach einem Abstand von 50 Metern zur Eisdiele erlaubt. Wenn jemand dagegen verstößt, wird nicht nur er oder sie selbst, sondern auch der Eishändler haftbar gemacht. Das bedeutet, dass Eisdielen bei Fehlverhalten ihrer Kundinnen und Kunden geschlossen werden können.
Lebensmittel-Fachgeschäfte dürfen wieder aufmachen
Auch Lebensmittel-Fachgeschäfte wie etwa Weinhändler, Feinkostläden, Süßwaren- und Schokoladengeschäfte, Tee- und Kaffeegeschäfte dürfen öffnen. Für sie gelten dieselben Regeln wie für sonstige Lebensmitteleinzelhändler: Abstandshinweise, Zugangsbeschränkungen, Schutz für Kassierer und Kundinnen durch Spuckschutz etc.