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Corona: Maskenpflicht in Solingen ausgeweitet

Auch im Ohligser Stadtkern wurde die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Stadtverwaltung hat aktualisiertes Kartenmaterial veröffentlicht. (Karte: © Stadt Solingen)

Auch im Ohligser Stadtkern wurde die Maskenpflicht ausgeweitet. Die Stadtverwaltung hat aktualisiertes Kartenmaterial veröffentlicht. (Karte: © Stadt Solingen)

SOLINGEN (red/bgl) – Seit Samstag gelten aufgrund der Corona-Krise mit ihren stetig steigenden Zahlen an Neuinfektionen in Solingen strengere Regeln (wir berichteten). Seit dem heutigen Montag kommen weitere dazu, die landes- bzw. bundesweit gelten. Für die Klingenstadt bedeutet das unter anderem eine Ausweitung der Maskenpflicht in den Stadtkernen in Mitte und Ohligs. In Wald bleibt die Maskenpflicht an den zuletzt ausgewiesenen Orten unverändert. Dazu hat die Stadtverwaltung aktualisiertes Kartenmaterial veröffentlicht.

Die Maskenpflicht wird auf weitere Straßen ausgeweitet.

Mitte

Am Neumarkt ab Kreuzung Bergstraße bis Einmündung, Peter-Knecht-Straße/Kölner Straße, Kölner Straße ab Einmündung Peter-Knecht-Straße Richtung Mummstraße bis Ende (Mühlenplatz), Ufergarten ab Einmündung Eiland bis Kreisverkehr Dreieck/Kölner Straße/ Bergstraße ab Einmündung Kasernenstraße bis Einmündung Kölner Straße, Klosterwall, Konrad-Adenauer-Straße ab Einmündung Mummstraße bis Konrad-Adenauer-Straße 45 (Einmündung Klemens-Horn-Straße) bzw. Konrad-Adenauer-Straße 34 (Einmündung Merianstraße).

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In Mitte wurde die Maskenpflicht ebenfalls ausgeweitet. (Karte: © Stadt Solingen)

Ohligs

Wilhelmstraße ab Einmündung Keldersstraße bis Einmündung Düsseldorfer Straße inklusive des öffentlichen Parkplatzes vor den Hausnummern Wilhelmstraße 3 – 7, Keldersstraße ab Kreuzung Wilhelmstraße bis Einmündung Forststraße, Forststraße ab Einmündung Keldersstraße bis Einmündung Düsseldorfer Straße, Grünstraße ab Kreuzung Emdenstraße bis Einmündung Düsseldorfer Straße, Lennestraße, Düsseldorfer Straße ab Einmündung Weststraße bis Kreuzung Lennestraße/Aachener Straße.

Hier gilt die Maskenpflicht weiterhin

Weiterhin gilt die Maskenpflicht in den ausgewiesenen Fußgängerzonen sowie an folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen, wo der Mindestabstand kaum einzuhalten ist.

Wald

Friedrich-Ebert-Straße 71/74 (Einmündung Stübbener Straße) bis Kreuzung Friedrich-Ebert-Straße/Schwindstraße/Wiedenhofer Straße.

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Hier gilt die Maskenpflicht in Solingen-Wald. (Karte: © Stadt Solingen)

Mitte

Graf-Wilhelm-Platz (gelegen zwischen Bergstraße, Am Neumarkt, Kölner Straße) einschließlich vorliegendem Busbahnhof, Kölner Straße 80 (Einmündung Kirchstraße) Richtung Mummstraße bis Ende (Mühlenplatz) und Mummstraße.

Ohligs

Kieler Straße im Bereich des Bremsheyplatzes (Beginn und Ende Keldersstraße) einschließlich Busbahnhof, der Ohligser Markt.

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