Website-Icon Das SolingenMagazin

Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Kurzbach eingestellt

Tim Kurzbach ist Oberbürgermeister der Stadt Solingen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

Tim Kurzbach ist Oberbürgermeister der Stadt Solingen. (Archivfoto: © Bastian Glumm)

DÜSSELDORF (red) – Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberbürgermeister Tim Kurzbach (SPD) sowie zwei städtische Mitarbeiterinnen wegen des Verdachts der Untreue bzw. der Anstiftung hierzu eingestellt. Die Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) kam am 25. Februar 2025 zu dem Schluss, dass sich der Verdacht nicht bestätigt hat und stellte das Verfahren aufgrund erwiesener Unschuld gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung ein.

CDU-Ratsfraktion beauftragte Rechtsgutachten

Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein von der Solinger CDU-Ratsfraktion beauftragtes Rechtsgutachten, das am 15. Januar veröffentlicht wurde. Darin wurde die Frage aufgeworfen, ob Kurzbach durch seinen Antrag auf Erstattung von Anwaltskosten städtische Entscheidungsträger zu einer pflichtwidrigen Genehmigung bewegen wollte. Das Gutachten führte zur Einleitung der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung, die jedoch zu dem Ergebnis kam, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorlag.

Konkret ergaben die Ermittlungen, dass der Oberbürgermeister seinen Antrag auf Kostenerstattung noch vor der abschließenden Prüfung durch den städtischen Kämmerer zurückgezogen hatte. Da es zu keiner Auszahlung kam, entstand der Stadt Solingen kein finanzieller Schaden, teilt die Staatsanwaltschft Düsseldorf am Dienstag auf ihrer Homepage mit. Damit fehlte eine wesentliche Voraussetzung für den Tatbestand der Untreue gemäß § 266 des Strafgesetzbuches.

Ermittlungen in der sogenannten „Luxus-Schleuseraffäre“

Der Hintergrund der beantragten Kostenerstattung steht im Zusammenhang mit der sogenannten „Luxus-Schleuseraffäre“, in der der Solinger Oberbürgermeister juristische Unterstützung in Anspruch genommen hatte. In dieser Affäre geht es um mutmaßlich unrechtmäßig erteilte Aufenthaltsgenehmigungen für wohlhabende Ausländer, wobei die genauen Abläufe und Verantwortlichkeiten Gegenstand weiterer Ermittlungen sind. Insgesamt fielen im Rahmen von Kurzbachs Verteidigung innerhalb von drei Monaten rund 200.000 Euro an Anwaltskosten an.

Während das Verfahren wegen des Verdachts der Untreue nun eingestellt wurde, dauern die Ermittlungen in der Schleuseraffäre gegen Tim Kurzbach weiterhin an. Im Juni 2024 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in dieser Sache auch gegen den Solinger Oberbürgermeister ermittelt.

Die mobile Version verlassen