WUPPERTAL (bgl) – Der sechste Verhandlungstag des Prozesses gegen eine Solinger Mutter (28), die im September vergangenen Jahres fünf ihrer sechs Kinder in der Wohnung in der Hasseldelle umgebracht haben soll (wir berichteten unter anderem hier), stand am Dienstag ganz im Zeichen der Rechtsmedizin. Dabei wurden teils erschütternde Details über die Todesumstände der fünf Kinder erörtert. Eine 42-jährige Fachärztin, die sowohl am Tattag vor Ort in der Wohnung mit zwei Kollegen eine Erstbeschau der toten Kinder vornahm als auch später die Obduktionen der Leichname durchführte, berichtete der Kammer des Schwurgerichts vor dem Landgericht Wuppertal über die Ergebnisse der Untersuchungen.
Anzeichen auf ein „weiches Bedecken“
Bei allen fünf Kindern kam die Gerichtsmedizin demnach zur Erkenntnis, dass in Kombination mit einer Intoxikation – vermutlich durch die Gabe von Medikamenten – der Tod entweder durch Ersticken oder Ertrinken eingetreten ist. Zudem haben fast alle Kinder teils erhebliche Verletzungen aufgewiesen. Bei der Erstbeschau war es demnach auffällig, dass alle Kinder ein nasses Haupthaar hatten. Zudem habe es Anzeichen auf ein „weiches Bedecken“ gegeben. In unmittelbarer Nähe der Kinder fand man Handtücher, Stofftiere und Decken im Bett. Bei allen Kindern haben die Rechtsmediziner „Schaumpilze“ in Rachen und/oder in den Nasen finden können.
Einblutungen im Bereich der Kopfschwarte sowie Hämatome an verschiedenen Körperteilen hätten auf eine Gewalteinwirkung hingewiesen. Ob die Kinder zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Medikamente bewusstlos waren, konnte nicht abschließend geklärt werden. „Es gab jedoch bei keines der Kinder explizite Abwehrverletzungen“, gab die Rechtsmedizinerin zu Protokoll.
Im Hauptbahnhof Düsseldorf mit Zug kollidiert
Die 42-Jährige berichtete am Dienstag zudem über die Verletzungen der Angeklagten, die sie am 3. September 2020 im Hauptbahnhof Düsseldorf davongetragen hatte. Laut Anklage habe sich die 28-Jährige in suizidaler Absicht vor einen einfahrenden Zug geworfen. Sie selbst teilte einer sachverständigen Psychologin mit, es habe sich um einen Unfall gehandelt und sie habe das Gleichgewicht verloren.
Demnach habe die Angeklagte ein Schädel-Hirn-Trauma und eine Platzwunde am Hinterkopf bei der Kollision mit dem Zug davongetragen. Zudem wurde eine Reihenfraktur der Rippen sowie zahlreiche Schürfungen und eine Prellung der Lendenwirbelsäule festgestellt. „Es bestand keine akute Lebensgefahr“, erläuterte die Fachärztin für Rechtmedizin.
Die Verhandlung wird am 5. Juli vor dem Landgericht Wuppertal fortgesetzt. Wir werden weiter berichten.