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Hasseldelle: Polizisten beschreiben Situation in der Wohnung am Tattag

Eine Solingerin muss sich vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Der 28-Jährigen wird vorgeworfen, im September 2020 fünf ihrer sechs Kinder in der Wohnung in der Hasseldelle ermordet zu haben. (Foto: © Bergische Blaulichtnews/Oelbermann)

Eine Solingerin muss sich vor dem Landgericht Wuppertal verantworten. Der 28-Jährigen wird vorgeworfen, im September 2020 fünf ihrer sechs Kinder in der Wohnung in der Hasseldelle ermordet zu haben. (Foto: © Bergische Blaulichtnews/Oelbermann)

WUPPERTAL (bgl) – Am Montag wurde im Landgericht Wuppertal der Prozess gegen eine 28-jährige Solingerin fortgesetzt. Sie soll im September vergangenen Jahres in ihrer Wohnung in der Hasseldelle fünf ihrer sechs Kinder umgebracht haben. Zum Fortsetzungstermin wurden mehrere Zeugen geladen. Am Montagvormittag berichteten zunächst die damals eingesetzten Polizisten von der von ihnen vorgefundenen Situation an und in der Wohnung an der Hasselstraße.

Zwei Polizisten die ersten Einsatzkräfte vor Ort

Ein 28-jähriger Polizeikommissar und seine 29-jährige Kollegin waren die ersten Einsatzkräfte an der Wohnung der Angeklagten. Nachdem auf Rufe und Klopfen nicht reagiert wurde, trat er die Tür ein, berichtete er am Montag in seiner Zeugenaussage. Der Polizeibeamte machte sich ein Bild von der Lage, schaute sich in der Wohnung um und fand in einem Kinderzimmer schließlich eine grausige Situation vor.

Dort stapelten sich Decken. Daraus schauten zwei Kinderfüßchen hervor. Beim Entfernen der Decken bemerkte der Polizist an dem Kind Leichenflecken, beim Fühlen eines Pulses bereits die Totenstarre.

Fotografien der Wohnung und der Leichname

Seine Kollegin fand in einem benachbarten Zimmer weitere leblose Kinder in Betten vor. Auch diese waren in Decken eingewickelt. Alle verfügbaren Streifenwagen waren zu diesem Zeitpunkt bereits auf dem Weg zur Hasselstraße und trafen kurze Zeit später ein. Weitere Polizeibeamte schilderten in ihren Zeugenaussagen, dass sie die Wohnung nicht als unordentlich empfunden hätten. Die vorgefundenen Kinder machten zunächst den Eindruck, als würden sie schlafen, berichtete ein 24-jähriger Polizeikommissar.

Auch er habe die Vitalfunktionen überprüft, keine Reaktion festgestellt und musste schließlich entdecken, dass eines der Kinder im Gesicht blau gefärbt war. Ein weiterer Beamter entdeckte bei einem der toten Kinder Schaum vor dem Mund. Für die Einsatzkräfte sei diese Situation außerordentlich belastend gewesen. Die ersten Polizeikräfte vor Ort verließen zügig wieder die Wohnung, da offenkundig wurde, dass es sich hier um ein Kapitalverbrechen gehandelt habe und man den Tatort für die Spurensicherung nicht verunreinigen wollte.

Das Gericht zeigte am Montag Fotografien des Kinderzimmers und der Wohnung, die am 3. September 2020 von den eingesetzten Beamten vor Ort gemacht wurde. Auch wurden erschütternde Fotos der getöteten Kinder gezeigt. Diese sorgte nicht nur bei den Prozessbeobachtern für Entsetzen, auch die Angeklagte selbst zeigte erstmals im Verhandlungsverlauf eine Reaktion und brach in Tränen aus.

Mutter macht von Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch

Als Zeugin geladen wurde am Montag auch die 55-jährige Mutter der Angeklagten. Diese machte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch und brauchte somit nicht aussagen. Ihr Sohn und Bruder der Angeklagten wurde mit einem ärztlichen Attest vor Gericht entschuldigt und sagte ebenfalls nicht aus.

Gleichermaßen nicht im Zeugenstand erscheinen wird der Ehemann der Angeklagten, der als Nebenkläger auftritt und von einem Solinger Rechtsanwalt vertreten wird. Auch er machte, wie berichtet, von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch, stimmte aber über seinen Rechtsanwalt zu, dass die polizeilichen Befragungen in den Prozess eingebracht werden dürfen.

Angeklagte bestreitet die Tatvorwürfe

Die angeklagte Solingerin bestreitet die Tatvorwürfe. Stattdessen gab sie gegenüber einer sachverständigen Psychiaterin an, dass ein unbekannter Mann für die Tötung ihrer fünf Kinder verwantwortlich gewesen sein soll (wir berichteten hier). Die Polizei habe derweil keine Hinweise auf einen Kampf in der Wohnung finden können. Die ermittelnden Behörden gehen deshalb von Schutzbehauptungen der 28-Jährigen aus.

Die Verhandlung wird am Mittwoch vor dem Landgericht Wuppertal fortgesetzt. Wir berichten weiter.

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